Praktikumsamt des MZL für die Lehrämter an Grund-, Mittel- und Förderschulen
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Können Praktika auch im Ausland oder in anderen Bundesländern absolviert werden?

Regelungen für Lehramt Grund- Mittel- und Förderschule

Allgemeines

Sofern die Bedingungen, unter denen das Praktikum dort absolviert wird, gleichwertig mit denen an einer Praktikumsschule der Universität sind - ja. Den Nachweis darüber hat der Praktikant zu führen. Es ist also auf eine besonders ausführliche Praktikumsdokumentation und eine aussagekräftige Praktikumsbestätigung zu achten.

Das Praktikumsamt des MZL bietet im Rahmen des Modells PrimA auch eigene Praktikumsplätze im Ausland an.

Der Praktikant stellt im Nachhinein einen Antrag auf Anerkennung des abgeleisteten Praktikums. Dazu sollte der Antragsteller zuvor einen Sprechstundentermin mit dem Leiter des Praktikumsamtes vereinbaren. Für die Anerkennung von Orientierungspraktika aus anderen Bundesländern ist eine persönliche Vorsprache nicht nötig, ebenso nicht im Lehramt Förderschule zur Anerkennung von pädagogisch-didaktischen Blockpraktika Teil 1 und 2 aus anderen Bundesländern.

Bei studienbegleitenden fachdidaktischen Praktika ist mit dem Antrag außer der Praktikumsbestätigung entweder die Bestätigung über die Ableistung des praxisbegleitenden fachdidaktischen Seminars oder eine Befürwortung des zuständigen Fachdidaktikers der LMU einzureichen. Außerdem gelten alle sonstigen Zugangsvoraussetzungen , die auch für Regelpraktika gelten.
Zu beachten ist, dass bei Ableistung eines solchen Privatpraktikums kein Versicherungsschutz seitens der Universität gewährleistet wird. Es wird empfohlen, eine private Unfallversicherung für die Dauer des Auslandsaufenthaltes abzuschließen.

Die Verwendung der Handreichungen und Arbeitsmaterialien für Mentorinnen und Mentoren in der Lehrerbildung ist verpflichtend! (Bearbeitung von mind. 12 Reflexionsbögen) Es liegend ausreichend viele Exemplare in den Universitätsbibliotheken auf.


Als Grundregel gilt: In jedem Lehramtsstudium kann ein Praktikum durch ein Auslandspraktikum ersetzt werden. Für die Anerkennung weiterer Praktika müssen besondere Gründe vorliegen.

Nicht anerkennbar sind Auslandspraktika, bei denen Studierende eigenständig unterrichten und nicht von einer Lehrkraft der Schule begleitet / betreut werden sowie Praktika ohne Reflexionsgespäche.

Bestätigung durch die Schule

Die Praktikumsbestätigung der Schule muss in Deutsch, Englisch, Spanisch oder Italienisch verfasst sein.

Verwenden Sie bitte unser offizielles Formular in Deutsch oder das Formular in Englisch.

Zusätzlich können Sie sich auf dem offiziellen Briefpapier der Schule ein individuelles Praktikumszeugnis ausstellen lassen.

 Praktikumsbericht

Am Ende des Praktikums muss gemeinsam mit dem Anerkennungsantrag und der Bestätigung durch die Schule  ein Praktikumsbericht über Ihren Auslandsaufenthalt vorgelegt werden.

Beachten Sie bitte unsere Vorgaben für Ihren Bericht.

 

Im folgenden finden Sie eine Checkliste für die einzureichenden Unterlagen:

Checkliste

 

Regelungen für Lehramt an Gymnasium und Realschule

Über die Möglichkeit einer Anerkennung als Praktikum im Sinn der LPO entscheidet das zuständige Praktikumsamt. (LA GY: Praktikumsamt Oberbayern-Ost bzw. Praktikumsamt Oberbayern-West, LA RS: Praktikumsamt Realschule Niederbayern)

 

Hier finden Sie weitere Informationen und Angebote zu Praktika im Ausland.