Praktikumsamt des MZL für die Lehrämter an Grund-, Mittel- und Förderschulen
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Wieviele Praktika kann ich pro Schuljahr ableisten?

Zwei, also z. B. ein Blockpraktikum und ein studienbegleitendes Praktikum, zwei studienbegleitende etc. Das zweiteilige studienbegleitende sonderpädagogische Praktikum zählt als zwei Praktika, ebenso das pädagogisch-didaktische Praktikum in Grund- und Mittelschule.

Ausnahmen:

  • Das Intensivpraktikum für das Lehramt Förderschule umfasst regulär drei Praktikumsteile pro Schuljahr.
  • Bei Vorliegen schwerwiegender Gründe (z. B. eigene Kinder, Hochstufung durch Anerkennung von Studienleistungen aus anderen Studiengängen, ...) kann ehestmöglich nach erfolgter Praktikumsanmeldung ein formloser Antrag auf Ableistung von mehr als zwei Praktika pro Schuljahr an das Praktikumsamt gestellt werden. Eine Ableistung von drei Praktika wird i. d. R. dann genehmigt, wenn sich anderfalls nachweislich eine Studienzeitverlängerung ergeben würde.
  • Die drei sonderpädagogischen Praktika (sowohl im Haupt- wie im Erweiterungsfach) dürfen in einem Schuljahr abgeleistet werden. Hierfür muss kein Antrag gestellt werden.
  • Im Lehramt Förderschule können die "Laufzettelpraktika" pädagogisch-didaktisches Praktikum (Teil 1 und 2) mit dem zusätzlichen studienbegleitenden fachdidaktischen Praktikum (in der Grund- bzw. Mittelschule) kombiniert werden. Hierzu muss kein Antrag gestellt werden.