Praktikumsamt des MZL für die Lehrämter an Grund-, Mittel- und Förderschulen
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Müssen versäumte Praktikumstage nachgeholt werden?

Ja!

Wenn der Studierende krankheitsbedingt an einzelnen Tagen im Praktikum fehlt, setzt er nach der Genesung das Praktikum fort und legt dem Praktikumslehrer ein ärztliches Attest vor. Die versäumten Tage/ Stunden müssen zeitnah nachgeholt werden - bei studienbegleitenden Praktika innerhalb des Praktikumszeitraumes, bei Blockpraktika unmittelbar danach. Falls Praktikumstage aufgrund von gesetzlichen Feiertagen ausfallen, müssen sie nicht nachgeholt werden. Fehltage aufgrund von Modul- oder sonstigen Prüfungen müssen nachgeholt werden.