Praktikumsamt des MZL für die Lehrämter an Grund-, Mittel- und Förderschulen
print


Navigationspfad


Inhaltsbereich

Für welche Praktika müssen Begleitveranstaltungen besucht werden?

Prinzipiell gilt dazu folgende Regel: Begleitveranstaltungen müssen für alle studienbegleitenden Praktika besucht werden. Durch die Unterschrift des jeweiligen Hochschullehrers (Fachdidaktiker, Vertreter der sonderpädagogischen Förderrichtung) auf der Praktikumskarte wird der Besuch der Begleitveranstaltung bestätigt.

Für das pädagogisch-didaktische Praktikum bietet die LMU einen begleitenden Online-Kurs auf der Plattform der Virtuellen Hochschule Bayern (vhb). Dieser ist verpflichtender Teil des pädagogisch-didaktischen Praktikums und wird zusätzlich zu den praktischen Einheiten in der Schule abgeleistet. Genauere Informationen erhalten Sie mit der endgültigen Zuteilung vom Praktikumsamt.

Mit der Bearbeitung des Kurses erhalten Sie die Unterschrift und den Stempel des Lehrstuhls auf Ihrer Praktikumskarte. Der Kurs selbst wird mit einem Zertifikat als Bestätigung abgeschlossen.

Studierende der Lehrämter Grund- und Mittelschule, die das pädagogisch-didaktische Praktikum zum Intensivpraktikum oder InKip (Inklusives Intensivpraktikum) erweitern, müssen zusätzlich an einer verpflichtenden Einführungsveranstaltung vor Beginn des studienbegleitenden Praktikums teilnehmen (siehe Termine).

Ebenfalls müssen Sie einmalig im studienbegleitenden Praktikum das Begleitseminar (verpflichtendes Reflexionsgespräch) zum Intensivpraktikum s. Link Anmeldeformular oder
falls Erweiterung zum InKip (Inklusives Intensivpraktikum), das Begleitseminar InKip s. Link Anmeldeformular bei Herrn Dr. Schlegel  besuchen.