Können studienbegleitende Praktika geblockt werden?
Studienbelgeitende Praktika können in Ausnahmefällen bei Vorliegen eines gravierenden Grundes (z.B. drohende Studienzeitverlängerung nach Mutterschaftsbeurlaubung oder nach Höherstufungen, ...) geblockt werden. Dazu ist ein formloser Antrag an das Praktikumsamt zu richten. Eine Blockung ohne Bewilligung ist nicht möglich. Die Handhabung der benötigten Begleitveranstaltung regeln die einzelnen Lehrstühle, bitte informieren Sie sich dort. Im Fach Sprachheilpädagogik muss die Begleitveranstaltung im Falle einer ausnahmsweisen Blockung vor dem Praktikum absolviert werden.