Praktikumsamt des MZL für die Lehrämter an Grund-, Mittel- und Förderschulen
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Praktikumsübersicht

Organisationsbestimmungen des Kultusministerium zu allen Praktika gültig ab WS 2019/2020

Organisationsbestimmungen des Kultusministeriums zu allen Praktika gültig bis SoSe 2019

Die Durchführungsbestimmungen zu den einzelnen Schulpraktika sind in den jeweiligen Rubriken 'Grund- und Mittelschule', 'Sonderpädagogik' sowie 'Realschule und Gymnasium' beschrieben.

Für alle Praktika gilt:

  • Bei Praktikumsantritt ist ein ausreichender Masernschutz an der Praktikumsschule nachzuweisen.
  • Das Praktikum beginnt mit Beginn der Aufsichtspflicht in der Schule (um 07:45 Uhr) und umfasst in der Regel den ganzen Vormittagsunterricht der Praktikumslehrkraft.
  • An jedem Praktikumstag muss eine Nachbesprechung mit der Praktikumslehrkraft außerhalb der Unterrichtszeit stattfinden (in Blockphasen mind. drei mal wöchentlich).
  • Inclusive Nachbesprechung dauert das Praktikum mindestens 4, in der Regel aber nicht mehr als 6 Unterrichtsstunden.
  • An jedem Praktikumstag soll wenigstens einmal aktiv die Lehrerrolle vor der Klasse eingenommen werden. Dafür eignen sich kleine "didaktische Fingerübungen" wie z. B. Erteilen eines Arbeitsauftrages, Übungen und Spiele zur Wiederholung und Festigung, Lockerungs- oder Konzentrationsübungen, Erzählen einer Geschichte, Leiten eines Gesprächskreises, Begrüßungsritual etc. durchführen, .....
  • Für die Unterrichtsbeobachtungen und Unterrichtsanalyse sind die Materialien aus "Schulpraktika begleiten" zu verwenden. Die Publikation liegt in den allermeisten Praktikumsschulen auf und kann zudem in der Lehrbuchsammlung (Leopoldstr. 13) entliehen werden.
    Die Materialbox dazu kann im Praktikumsamt entliehen werden.
  • Studierende mit eigenen Kindern können bei der Vergabe von Praktikumsplätzen Wünsche äußern, die bevorzugt berücksichtigt werden. Dazu muss die Elternschaft einmalig mit einem geeigneten Dokument (z. B. Geburtsurkunde) im Praktikumsamt nachgewiesen werden.
  • Wenn alle Praktika erfolgreich abgeleistet wurden, muss die Praktikumskarte zur abschließenden Prüfung im Praktikumsamt vorgelegt werden. Ohne diese abschließende Prüfung ist dieAnmeldung zum Staatsexamen nicht möglich. Bitte planen Sie ausreichend Zeit (ca. zwei Wochen) für das Schließen der Praktikumskarte ein!