Informationen zum Betriebspraktikum
Das Betriebspraktikum
- wird von den Studierenden eigenständig organisiert.
Es werden (mit Ausnahme von abgeschlossenen Berufsausbildungen) nur Tätigkeiten anerkannt, die nach dem Abitur abgeleistet wurden. Es kann in einzelne Abschnitte aufgeteilt und ganz oder teilweise auch vor Aufnahme des Studiums abgeleistet werden. Auch eine Ableistung im Ausland ist möglich. - ist im Umfang von 8 Wochen in Vollzeit (auch in Teilzeit oder stundenweise) im Gesamtumfang von 320 h abzuleisten und soll den Studierenden einen gründlichen Einblick in die Berufswelt und innerbetriebliche Abläufe außerhalb der Schule vermitteln.
- wird von den Studierenden aller Lehrämter üblicherweise in einem Produktions-, Weiterverarbeitungs-, Handels- oder Dienstleistungsbetrieb abgeleistet.
Tätigkeiten in Bildungs- oder Erziehungseinrichtungen können bei Lehramt Grund- und Mittelschule nur dann anerkannt werden, wenn sie in nicht pädagogischen oder sozialen Bereichen (Verwaltung, Hauswirtschaft etc.) abgeleistet wurden und darüber ein Stundennachweis vorgelegt wird.
Studierende des Lehramts für Förderschule können das Betriebspraktikum auch in sozialen Einrichtungen absolvieren. Ebenfalls kann eine Tätigkeit im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes oder eines freiwilligen sozialen Jahres anerkannt werden. Die Anerkennung muss beim Praktikumsamt beantragt werden. - wird auf der "Bescheinigung über das Betriebspraktikum"bestätigt. Alternativ können auch geeignete Nachweise des Unternehmens (z. B. Arbeitszeugnisse) eingereicht werden (Arbeitsverträge oder Stundennachweise gelten nicht als Nachweis). Bei einer abgeschlossenen Berufsausbildung wird das Abschlusszeugnis eingereicht. In Pflegeberufen muss zusätzlich nachgewiesen werden, dass die Ausbildung mindestens zwei Jahre gedauert und Praxisteile enthalten hat. Die Nachweise über das Betriebspraktikum können persönlich im Praktikumsamt oder per Mailanhang eingereicht werden.
Alle Informationen finden Sie auch in den Organisationsbestimmungen des Betriebspraktikums des Kultusministeriums
Achtung: Der Nachweis über die ordnungsgemäße Ableistung des Betriebspraktikums ist eine der Zulassungsvoraussetzungen für die Erste Staatsprüfung!