Praktikumsamt des MZL für die Lehrämter an Grund-, Mittel- und Förderschulen
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Auf welche Fächer bezieht sich das Praktikum?

Das ist abhängig von der Praktikumsart.

Prinzipiell gilt die Regel: In jedem Fach kann maximal ein Praktikum abgeleistet werden. Es können also nicht zwei fachdidaktische Praktika im gleichen Fach absolviert werden, jedes fachdidaktische Praktikum muss sich auf ein anderes Fach beziehen.

Für Grund- und Mittelschule gilt:

  • Das pädagogisch-didaktische Praktikum ist fächerübergreifend (schulpädagogischer Schwerpunkt).
  • Das Intensivpraktikum  (GS / MS) besteht aus dem pädagogisch-didaktischen Praktikum und einem der beiden studienbegleitenden fachdidaktischen Praktika. Die Fächer richten sich nach diesen Praktika.
  • Das studienbegleitende fachdidaktische Praktikum muss im Hauptfach abgeleistet werden. Bei Schulpsychologie entfällt dieses Praktikum.
  • Im zusätzlichen studienbegleitenden Praktikum wählen Studierende des Lehramtes für Grundschulen  üblicherweise "Didaktik der Grundschule", Studierende des Lehramtes an Mittelschulen wählen ein weiteres "Drittelfach". Wer Religion als "Drittelfach" belegt hat und die Missio bzw. Vocatio anstrebt, sollte Religion wählen.

Für die Förderschule gilt:

  • Die sonderpädagogischen Praktika (sowohl Blockpraktikum wie studienbegleitendes Praktikum) werden in der studierten Fachrichtung bzw. im studierten Erweiterungsfach abgeleistet. Diese Regelungen gelten auch für das Intensivpraktikum.
  • Das zusätzliche studienbelgeitende Praktikum soll im vierten Semester abgeleistet werden. Es bezieht sich für Studierende mit Didaktik der Grundschule auf "Didaktik der Grundschule" oder auf ein Drittelfach, für Studierende mit Mittelschuldidaktik auf ein Drittelfach.

Weitere Erläuterungen finden Sie unter