Praktikumsamt des MZL für die Lehrämter an Grund-, Mittel- und Förderschulen
print


Navigationspfad


Inhaltsbereich

Was tun bei Schwangerschaft während des Praktikums?

03.06.2016

Informieren Sie den Schulleiter der Praktikumsschule und das Praktikumsamt, sobald die Schwangerschaft bekannt ist. Dann wird individuell und in Absprache untereinander festgelegt, wie es mit dem Praktikum weiter geht. In der Regel gibt es 3 Möglichkeiten:

  • Reguläre Fortsetzung des Praktikums
  • Änderung der Praktikumszeiten (z.B. frühere Ableistung von Praktikumstagen als geplant)
    Achtung: Änderungsmeldung nötig!
  • Abbruch des Praktikums und Fortsetzung zu einem späteren Zeitpunkt

Bitte beachten Sie, dass nach dem KMS vom 13.05.2014 (II.5-5 P 4007.3-6b22666) bei einem negativen Ringelröteln-Titer kein generelles Beschäftigungsverbot mehr ausgesprochen wird. Wenden Sie sich an die Schulleitung, wie in diesem Fall weiter zu verfahren ist, und informieren Sie das Praktikumsamt.

Bitte legen Sie nach der Geburt die Geburtsurkunde im Original im Praktikumsamt vor.