Lehrämter Grund- und Mittelschule
Organisationsbestimmungen des Kultusministeriums zu Praktika LA Grund- und Mittelschule, gültig ab WS 2019/20
Kurzübersicht Praktika an Grund- und Mittelschulen
Informationen zu Schulpraktika an Grund- und Mittelschulen, Stand 04.10.2022
Betriebspraktikum
- wird von den Studierenden eigenständig organisiert.Es werden (mit Ausnahme von abgeschlossenen Berufsausbildungen) nur Tätigkeiten anerkannt, die nach dem Abitur abgeleistet wurden. Es kann in einzelne Abschnitte aufgeteilt und ganz oder teilweise auch vor Aufnahme des Studiums abgeleistet werden. Auch eine Ableistung im Ausland ist möglich.
- ist im Umfang von 8 Wochen in Vollzeit (auch in Teilzeit oder stundenweise im Gesamtumfang von 320 h) abzuleisten und soll den Studierenden einen gründlichen Einblick in die Berufswelt und innerbetriebliche Abläufe außerhalb der Schule vermitteln.
- wird üblicherweise in einem Produktions-, Weiterverarbeitungs-, Handels- oder Dienstleistungsbetrieb abgeleistet.
Tätigkeiten in Bildungs- oder Erziehungseinrichtungen können nur dann anerkannt werden, wenn sie in nicht pädagogischen oder sozialen Bereichen (Verwaltung, Hauswirtschaft etc.) abgeleistet wurden und darüber ein Stundennachweis vorgelegt wird. - wird auf dem Formular "Bescheinigung Betriebspraktikum" bestätigt. Alternativ können auch geeignete Nachweise des Unternehmens (z. B. Arbeitszeugnisse) eingereicht werden (Arbeitsverträge oder Stundennachweise gelten nicht als Nachweis).
Bei einer abgeschlossenen Berufsausbildung wird das Abschlusszeugnis eingereicht. In Pflegeberufen muss zusätzlich nachgewiesen werden, dass die Ausbildung mindestens zwei Jahre gedauert und Praxisteile enthalten hat.
Die Nachweise über das Betriebspraktikum können persönlich im Praktikumsamt oder per Mailanhang (als pdf-Dokument) eingereicht werden.
Alle Informationen finden Sie auch in den Organisationsbestimmungen des Betriebspraktikums des Kultusministeriums
Achtung: Der Nachweis über die ordnungsgemäße Ableistung des Betriebspraktikums ist eine der Zulassungsvoraussetzungen für die Erste Staatsprüfung!
Orientierungspraktikum
- wird von den Studierenden selbst organisiert und muss in mindestens zwei Schularten abgeleistet werden. Die Schule soll aus Sicht des Lehrers kennengelernt werden, insbesondere die Schulart, für die die Lehramtsbefähigung angestrebt wird. Das Orientierungspraktikum dient einer ersten Überprüfung der Eignung und Neigung für den angestrebten Beruf.
- ist nach dem Abitur, in der Regel vor Beginn des Studiums und spätestens in den Semesterferien nach dem ersten Semester zu absolvieren. Abiturienten können das Praktikum bereits beginnen, nachdem sie die letzte Abitureinzelprüfung abgelegt haben.
Es ist in Blockphasen (jeweils 5 Tage pro Woche) abzuleisten. Die einzelnen Wochen können aber zeitlich voneinander getrennt sein. - ist im Umfang von mindestens einer Woche (=Kernwoche) an einer öffentlichen oder staatlich anerkannten privaten Schule derjenigen Schulart zu absolvieren, für die die Lehramtsbefähigung angestrebt wird.
Für den verbleibenden Teil (von zwei bis drei Wochen) gilt:
- für Studierende ab dem WS 21 22: mindestens eine Woche muss an einer anderen Schulart abgeleistet werden, ev. auch an einer staatlich genehmigten Ersatzschule. Bei Lehramt Grundschule ist auch eine vorschulische Einrichtung möglich. Wenn aus dem Stempel nicht ersichtlich ist, dass der Einsatz in einer Kindergartengruppe erfolgt ist, muss dies auf dem Formular handschriftlich bestätigt werden.
- für Studierende ab dem SoSe 23: mindestens eine Woche muss an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Mittelschule oder einem Förderzentrum abgeleistet werden.
Tätigkeiten in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie in vom Praktikumsamt unterstützten Projekten der LMU können auf Antrag auf das Orientierungspraktikum angerechnet werden. (bei Lehramt Grundschule mit maximal einer Woche, bei Lehramt Mittel- oder Förderschule mit maximal zwei Wochen).
Bei Lehramt Grundschule kann die dritte Woche auch in einer vorschulischen Einrichtung absolviert werden (Wenn aus dem Stempel nicht ersichtlich ist, dass der Einsatz in einer Kindergartengruppe erfolgt ist, muss das auf dem Formular handschriftlich bestätigt werden). - Empfohlene Kombinationen:
Lehramt Grundschule: eine Woche GS, eine Woche sonderpädagogisches Förderzentrum oder MS, eine Woche vorschulische Einrichtung oder RS
Lehramt Mittelschule: eine Woche MS, eine Woche sonderpädagogisches Förderzentrum, eine Woche GS oder RS
Die Studierenden reichen die Bescheinigung über das vollständig absolvierte Orientierungspraktikum bis spätestens Ende April persönlich oder per Mailanhang (als pdf-Dokument) ein.
Ohne diesen Nachweis kann das pädagogisch-didaktische Praktikum nicht angetreten werden!
Pädagogisch-didaktisches Praktikum
- wird in der Regel im dritten Semester abgeleistet. Es umfasst mind. 150 bis 160 Unterrichtsstunden bei einer Praktikumslehrkraft und setzt sich zusammen aus einer Blockphase im Herbst, einer studienbegleitenden Phase im Wintersemester und einer abschließenden Blockphase im Frühjahr. Das Praktikum ist an das Schuljahr gebunden und kann daher nur im Herbst begonnen werden.
- Im Praktikum sind mindestens vier Lehrversuche durchzuführen und zu dokumentieren. Außerdem muss online über die Virtuelle Hochschule Bayern (vhb) ein Einführungskurs belegt werden. Der Link für die Anmeldung wird vor Praktikumsbeginn per Email versendet.
- Die Bearbeitung von Analysebögen aus den Handreichungen "Schulpraktika begleiten" ist wie bei allen Schulpraktika obligatorisch. Die Handreichungen liegen i.d.R. in der Praktikumsschule auf oder können in der Bibliothek in der Leopoldstraße 13 entliehen werden, die Materialbox dazu im Praktikumsamt. Die Analysebögen operationalisieren jeweils ein Qualitätsmerkmal von Unterricht. Sinnvollerweise sollte ein zur Stunde passender Bogen schon bei der Unterrichtsplanung ausgewählt und berücksichtigt werden. Zu jeder gehaltenen Unterrichtsstunde soll ein Bogen als Selbstreflexion sowie der gleiche Bogen als Fremdreflexion durch die betreuende Lehrkraft bearbeitet werden (Checkliste zur Arbeit mit den Reflexionsbögen). Insgesamt müssen mind. 10+10 Bögen ausgefüllt werden. Die 10 Bögen dienen auch als einer der Leistungsnachweise für den vhb Kurs. Sie müssen bis Kursende hochgeladen werden.
- Wahlweise kann im pädagogisch-didaktischen Praktikum eine professionelle Begleitung durch Tutorinnen oder Tutoren gebucht werden. Außerdem wird eine Teilnahme am Teacher Coaching & Training der LMU empfohlen.
- Das Projekt „ZSePra“ und „ZSePra PLUS“ gibt Studierenden die Möglichkeit, im Rahmen des pädagogisch-didaktischen Praktikums eine Woche lang Lehramtsanwärterinnen (Referendarinnen) oder Lehramtsanwärter (Referendare) in ihrer Einsatzschule und im Seminar zu begleiten (Näheres dazu hier)
Erweiterung zum Intensivpraktikum oder InKip (inklusives Intensivpraktikum) siehe unter Variante Intensivpraktikum
Variante Intensivpraktikum
Das Intensivpraktikum für Lehramt Grund- und Mittelschule ist eine ausschließlich an der LMU angebotene Wahlalternative zu den herkömmlichen Praktika. Es fasst das pädagogisch-didaktische Praktikum und eines der beiden studienbegleitenden Praktika in einem Schuljahr zusammen.
Ziel des Praktikums ist es, Studierenden früher als bisher einen umfassenderen und realistischeren Einblick in die Schule als Institution, Organisation und Arbeitsplatz zu gewährleisten sowie sie auf die Anforderungen des Referendariats vorzubereiten. Es ist aber auch mit einem Mehraufwand gegenüber den herkömmlichen Praktika verbunden (zusätzliche Stunden, Unterrichtsversuche und Veranstaltungen, Fördermaßnahme eines ausgewählten Schülers).
studienbegleitendes fachdidaktisches Praktikum
- wird im fünften Semester im Unterrichtsfach abgeleistet, da für das fünfte Semester in der Regel Überschneidungsfreiheit gewährleistet werden kann. Im Intensivpraktikum kann es auf das 4. Semester vorgezogen werden.
- Begleitend zum Praktikum muss zeitgleich ein Seminar in der Fachdidaktik besucht werden. Es sind mindestens drei Lehrversuche durchzuführen.
zusätzliches studienbegleitendes Praktikum
- wird in der Regel im 6. oder 7. Semester als letztes Praktikum abgelegt. Im Rahmen eines Intensivpraktikums oder nach vorgezogener EWS-Prüfung kann es auch früher abgeleistet werden.
- Begleitend zum Praktikum ist zeitgleich ein Seminar in der Fachdidaktik zu besuchen. Es müssen mindestens drei Lehrversuche im gewählten Fach durchgeführt werden.
- Studierende des Lehramts Mittelschule wählen ein Drittelfach und besuchen dazu das entsprechende Begleitseminar.
Studierende des Lehramts Grundschule können ein Drittelfach wählen und besuchen dazu das entsprechende Begleitseminar in der Fachdidaktik und zusätzlich das Seminar „Analyse und Planung“ am Lehrstuhl für Grundschulpädagogik.
Oder sie wählen „Didaktik der Grundschule“ und besuchen dazu „Analyse und Planung“. Diese Option ist nur dann möglich, wenn „Analyse und Planung“ noch nicht abgeleistet wurde. - Studierende, die das Fach bei der Anmeldung offengelassen haben (Auswahl: „eines meiner Drittelfächer“) werden vom Praktikumsamt für ein Fach angemeldet, das unter Berücksichtigung der Ortswünsche geeignet ist.
- Studierende, die Religion als Drittelfach haben und die Missio bzw. Vocatio anstreben, sollten das Praktikum auf Empfehlung des Lehrstuhls in Religion ableisten.
- Bei Vorliegen wichtiger Gründe kann die Reihenfolge der Praktika 4. und 5. getauscht werden. Dazu ist ein formloser Antrag an das Praktikumsamt zu richten, in dem der Grund für den Tausch (z.B. Fachwechsel, Auslandssemester, Überbelegung von Begleitkursen im Sommersemester, ...) dargelegt wird.
Erweiterungsfach DaZ (Deutsch als Zweitsprache)
Im Erweiterungsfach Didaktik des Deutschen als Zweitsprache (DaZ) muss zusätzlich zu den genannten Praktika noch entweder ein fachdidaktisches Blockpraktikum (4 Wochen) oder ein zusätzliches studienbegleitendes Praktikum (während des Semesters) abgeleistet werden. Das Erweiterungsfach wird auf einer eigenen Karte („Erweiterungskarte“) bestätigt.
Bei nachträglicher Erweiterung ist kein Praktikum nötig.