Sonderpädagogik 1.- 4. Semester
Organisationsbestimmungen des Kultusministeriums zu Praktika LA Sonderpädagogik, gültig ab WS 2019/20
Kurzübersicht Praktika an Förderschulen
Informationen zu Schulpraktika Sonderpädagogik, Stand 04.10.2022
Betriebspraktikum LA Sonderpädagogik
- selbstorganisiert
- nur Tätigkeiten, die nach dem Abitur abgeleistet wurden - Ausnahme abgeschlossene Berufsausbildungen
- Ableistung im Ausland möglich
- 8 Wochen in Vollzeit bzw. 320 h im Gesamtumfang (auch in Teilzeit oder als Mini-Job möglich)
Das Betriebspraktikum soll einen gründlichen Einblick in die Berufswelt und innerbetriebliche Abläufe außerhalb der Schule vermitteln, üblicherweise in einem Produktions-, Weiterverarbeitungs-, Handels- oder Dienstleistungsbetrieb, aber auch in sozialen Einrichtungen (gilt nur für LA Sonderpädagogik!).
Ebenfalls kann eine Tätigkeit im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes oder eines freiwilligen sozialen Jahres anerkannt werden. Die Anerkennung muss beim Praktikumsamt beantragt werden.
Nachweis:
- "Bescheinigung über das Betriebspraktikum" mit Angabe der Gesamtstundenzahl.
- Alternativ sind auch geeignete Nachweise des Unternehmens (z. B. Arbeitszeugnisse) möglich
(Arbeitsverträge oder Stundennachweise gelten nicht als Nachweis). - Abgeschlossene Berufsausbildung mittels Abschlusszeugnis
Pflegeberufe mit Nachweis über eine mind. 2 -jährige Ausbildung mit Praxisanteil
Die Nachweise über das Betriebspraktikum können persönlich im Praktikumsamt oder per Mailanhang (als pdf-Dokument) an praktikumsamt-la@lmu.de eingereicht werden.
Alle Informationen finden Sie auch in den Organisationsbestimmungen über das Betriebspraktikum des Kultusministeriums.
Achtung: Spätestens bei der Anmeldung für die Erste Staatsprüfung muss das vollständig abgeleistete Betriebspraktikum nachgewiesen sein!
Orientierungspraktikum LA Sonderpädagogik
- selbstorganisiert
- Ableistung vor Beginn des Studiums (aber nach dem Abitur), spätestens nach dem 1. Semester bis Ende April
- Umfang von insgesamt 4 Wochen
Ableistungsmöglichkeiten
- Variante a)
3 Wochen in einer Förderschule plus 1 Woche in einer Regelschule mit Inklusion, Koopklasse, Partnerklasse o.Ä..
Bei letzterer muss eine Förderschullehrkraft regelmäßig anwesend sein. - Variante b)
je 2 Wochen an zwei unterschiedlichen Förderschulen,
d.h. unterschiedliche Förderschulformen einschl. MSD und schulvorbereitender Einrichtung
Es ist darauf zu achten, dass die verschiedenen Förderrichtungen aus der Praktikumsbestätigung ersichtlich sind (z. B. Schulstempel, Briefkopf der Schule etc.).
! Beachten Sie, dass nicht zweimal ein sonderpädagogisches Förderzentrum (SFZ) mit den Förderrichtungen Lernbehinderung, Erziehungshilfe und Sprachheilpädagogik gewählt werden kann !
- "Bescheinigung Orientierungspraktikum LA Sonderpädagogik"
- Am Ende des Praktikums ist ein Beratungsgespräch von der Schulleitung oder einer von ihr bestellten Lehrkraft der Praktikumsschule hinsichtlich der besonderen Anforderungen, die der Förderschuldienst stellt, mit den Studierenden zu führen. Dieses wird auf der Bescheinigung ganz unten durch die Schulleitung bestätigt.
- Abgabe der ausgefüllten, von der Schule bestätigten Bescheinigung als pdf-Datei an praktikumsamt-la@lmu.de oder persönlich im Praktikumsamt
Ohne Nachweis des Orientierungspraktikums kann das pädagogisch-didaktische Praktikum nicht angetreten werden.
Anerkennungsmöglichkeiten
Freiwillige Praktika in Schulen / schulischen Einrichtungen (FSJ, BuFDi, Zivildienst, etc.)
- Nachweis mittels Zeugnissen (konkreter Förderschwerpunkt, Zeitraum, Beschreibung der Tätigkeiten)
sowie - Anerkennungsantrag
Nicht anerkannt werden z. B. Tätigkeiten in Altenheimen, Fahrdienste etc.
Diese können aber auf das Betriebspraktikum angerechnet werden.
Variante 1: päd.-did. Praktikum Teile 1+2 selbstorganisiert
- selbstorganisiert
- Blockpraktikum jeweils über 4 Wochen
- Ableistung Teil 1 in der vorlesungsfreien Zeit nach dem 1. oder 2. Semester
- Ableistung Teil 2 in der vorlesungsfreien Zeit nach dem 3. oder 4. Semester
- Praktikumszeitraum
- Praktikumsbedingungen Teil 1
- Praktikumsbedingungen Teil 2
- Im Rahmen von Teil 1 und Teil 2 müssen insgesamt 20 Analysebögen (10 Selbst- und 10 Fremdeinschätzungungen) aus "Schulpraktika begleiten" bearbeitet werden.
- online-vhb-Begleitkurs "Einführung zum pädagogisch-didaktischen Schulpraktikum"
Anmeldeinformationen werden per Mail verschickt
Nachweis über das Orientierungspraktikum bis spätestens Ende April im Praktikumsamt
So geht's:
Die Anmeldung erfolgt für jeden der beiden Teile getrennt über den sog. Laufzettel. Auf diesem bestätigt die Praktikumsschule Praktikumsplatz und -betreuung.
- Laufzettel ca. sechs Schulwochen vor dem Praktikumsbeginn herunterladen
- Teil 1: öffentlich oder staatlich anerkannte private Förderschule
Teil 2: öffentlichen oder staatlich anerkannte private Grund- oder Mittelschule, an der Kooperationsmaßnahmen für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf durchgeführt werden.
Zunächst nur an EINER Schule bewerben, Zu- oder Absage abwarten.
Wenn sich kurzfristige Absagen seitens der Studierenden häufen, könnten die Schulen in Zukunft davon Abstand nehmen, Praktikumsplätze anzubieten.
Die Schulen sind ermächtigt, bei sehr kurzfristigen Absagen das Praktikumsamt darüber zu informieren.
Die betreuende Lehrkraft darf KEINE Praktikumslehrkraft der LMU sein. - Abgabe des ausgefüllten, von der Schule bestätigten Laufzettels als pdf-Datei an praktikumsamt-la@lmu.de oder persönlich im Praktikumsamt
- die auf dem Laufzettel vorgegebene Abgabefrist ist einzuhalten
- Bestätigung der Schulzuweisung durch das Praktikumsamt abwarten
Damit Schulleitung und Praktikumslehrkraft die Möglichkeit haben, die auf dem Laufzettel beschriebenen Bedingungen für das Praktikum zu prüfen, muss dieser zur Unterschriftsleistung auf der gelben Praktikumskarte nochmals vorgelegt werden.
Alle 10+10 Analysebögen sind dann im vhb-Frühjahrskurs bis 30.9. hochzuladen.
Handreichungen "Schulpraktika begleiten"; liegen in den Praktikumsschulen sowie in der Lehrbuchsammlung auf.
Variante 1 A: Zuteilung päd.-did. Praktikum Teil 2 durch PA
- gilt für SO-Didaktik sowohl der Grundschule als auch der Mittelschule
- päd.-did. Praktikum Teil 2 an einer Mittelschule
- Blockpraktikum über 4 Wochen
- Praktikumszeitraum
- Ableistung Teil 2 in der vorlesungsfreien Zeit nach dem 3. oder 4. Semester
- Zuteilung durch das Praktikumsamt
- Anmeldung des Praktikums im Febr./März
- Im Rahmen von Teil 1 und Teil 2 müssen insgesamt 20 Analysebögen (10 Selbst- und 10 Fremdeinschätzungungen) aus "Schulpraktika begleiten" bearbeitet werden.
- online-vhb-Begleitkurs "Einführung zum pädagogisch-didaktischen Schulpraktikum"
Anmeldeinformationen werden per Mail verschickt.
Voraussetzung:
Nachweis über das Orientierungspraktikum und Teil 1 des pädagogisch-didaktischen Praktikums im Praktikumsamt
Analysebögen
Handreichungen "Schulpraktika begleiten"; liegen in den Praktikumsschulen sowie in der Lehrbuchsammlung auf.
Variante 2: päd.-did. Praktikum Teile 1+2 als SoBa
- empfohlen vorrangig für Fachrichtungen GB und PIR
- fasst das pädagogisch-didaktische Praktikum Teil 1 und Teil 2 zusammen
- Ableistung in der Regel im 3. Semester
- Praktikumszeitraum: 3 Blockwochen im Herbst, die Dienstage im Wintersemester und 3 Blockwochen im Frühjahr
- Ort: sonderpädagogisches Förderzentrum
- Zuweisung durch das Praktikumsamt
- Anmeldung des Praktikums im Febr./März
Voraussetzung:
Nachweis über das Orientierungspraktikum bis spätestens Ende April im Praktikumsamt
Vorteile SoBa:
- längere Praktikumsdauer und damit intensivere Beschäftigung mit der jeweiligen spezifischen schulischen Situation
- besseres Kennenlernen der Schülerinnen und Schüler
- eine aktivere Einbindung in das schulische Geschehen
- intensivere Übernahme der Lehrerrolle
- die Betreuung durch bestellte Praktikumslehrkräfte der LMU - inklusive regelmäßiger Reflexionssitzungen
- umfassenden Einblick in die Arbeit an sonderpädagogischen Förderzentren insbesondere dann, wenn die förderrichtungsspezifischen Praktika im 5. und 6. Semester nicht an einem SFZ, sondern an einer Schule mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung oder Hören abgeleistet werden.
Da ein späterer Einsatz an einer Förderschule geistige Entwicklung oder Hören nicht mit Sicherheit vorausgesagt werden kann, ist es speziell für Studierende dieser Fachrichtungen sinnvoll, sich mit der Frage zu beschäftigen, ob sie sich einen Berufseinsatz an einem sonderpädagogischen Förderzentrum vorstellen können.
zu erbringende Leistungen:
- ca. 15 Unterrichtsversuche bzw. eine entsprechend höhere Anzahl von Stundenteilen
- täglich einige Minuten vor der Klasse aktiv (spielerische Übungsformen, Gespräch leiten, Klasse sammeln, Stilleübung, ….)
- aktive Mitwirkung bei 3 Schullebensveranstaltungen (z. B. Elternabend mit Kurzvortrag d. Studierenden, Teilnahme an Beratungsgespräch, Teamsitzungen, Beitrag zu Schulfest, Beitrag zu Schullandheimaufenthalt etc. …)
- mind. 20 Analysebögen aus "Schulpraktika begleiten" (10 Selbsteinschätzung durch Studierende, 10 Fremdeinschätzung durch Lehrkraft)
- online-vhb-Kurs "Einführung zum pädagogisch-didaktischen Schulpraktikum"
Anmeldeinformationen werden per Mail verschickt. - freiwilliges praktikumsübergreifendes Reflexionsgespräch SoBa im Praktikumsamt möglich
Prüfen Sie bitte vor der Anmeldung, dass Sie im WS keine Pflichtveranstaltungen am Dienstag Vormittag (Praktikumstag) haben!
Anerkennungsnachweise:
- "Rückmeldung zum Sonderpädagogischen Basispraktikum" (liegt der Praktikumslehrkraft vor)
- "Überblick über die selbst gehaltenen Unterrichtsstunden" (liegt der Praktikumslehrkraft vor)
- mind. 20 bearbeitete Reflexionsbögen
- von der Schule bestätigte Praktikumskarte (Punkt 1 und Punkt 2)
Zur Ausstellung des Zertifikates reichen Sie die genannten Nachweise als pdf-Datei per Mail oder persönlich im Praktikumsamt ein.
Hinweis:
Option zur Weitermeldung des zusätzlich studienbegleitenden Praktikums an derselben Schule.
Das Weitermeldeformular liegt der Praktikumslehrkraft vor.
Analysebögen
Handreichungen "Schulpraktika begleiten"; liegen in den Praktikumsschulen sowie in der Lehrbuchsammlung auf.
Analysebögen nach dem jeweiigen Datum und Thema sortieren;
Deckblatt, Inhaltsverzeichnis und Eigenständigkeitserklärung ausfüllen
Variante 3: päd.-did-Praktikum Teile 1+2+zs als InKip
- Zusammenfassung folgender Praktika:
- päd.-did. Praktikum Teil 1 und Teil 2
- zusätzlich studienbegleitendes Praktikum
- Ableistung in der Regel im 3. Semester
- Praktikumszeitraum: Beginn nur im Herbst, da an das Schuljahr gebunden
- Ort: inklusive Regelschule
- Zuteilung durch das Praktikumsamt
- Anmeldung des Praktikums im Febr./März
Nachweis des Orientierungspraktikums bis spätestens Ende April im Praktikumsamt
Vorteile InKip:
- für ein ganzes Schuljahr eine Förder- und Regelschullehrkraft einer Klasse mit inklusiven Fördermaßnahmen begleiten und unterstützen
- Studierende mit Lehramt Förderschule und der Lehrämter Grund- oder Mittelschule werden nach Möglichkeit gemeinsam einer inklusive Klasse zugeteilt
- reflexives Kennenlernen von Inklusion
- kritische Reflexion von theoretischen Konzepten
- frühestmöglicher umfassender und realistischer Einblick in die Schule als Institution, Organisation und Arbeitsplatz
- Intensivpraktikum mit zusätzlichen Stunden, Unterrichtsversuchen und Veranstaltungen sowie Fördermaßnahme eines/r ausgewählten Schülers/in
- 20-30 Unterrichtsversuche
- täglich einige Minuten vor der Klasse aktiv (Spielerische Übungsformen, Gespräch leiten, Klasse sammeln, Stilleübung, ….)
- aktive Mitwirkung bei 4 Schullebensveranstaltungen (z. B. Elternabend mit Kurzvortrag d. Studierenden, Teilnahme an Beratungsgespräch, Teamsitzungen, Beitrag zu Schulfest, Beitrag zu Schullandheimaufenthalt etc.)
- mind. 30 Analysebögen aus "Schulpraktika begleiten" (15 Selbsteinschätzung durch Studierende, 15 Fremdeinschätzung durch Lehrkraft)
- online-vhb-Kurs "Einführung zum pädagogisch-didaktiken Schulpraktikum"
Anmeldeinformationen werden per Mail verschickt. - Moodle-Kurs "Vertiefungsmodul Intensivpraktikum"
Anmeldeinformationen werden per Mail verschickt - freiwillige Reflexionssitzung InKip im Praktikumsamt (Einladung erfolgt per Mail)
- Anmeldung zum Begleitseminar über LSF (Mathe, Sport, Musik – ggf. beim Lehrstuhl nachfragen)
Informationen zum zusätzlich studienbegleitenden Praktikum im Sommersemester
- Wird in einem der Drittelfächer (oder bei Studierenden mit Grundschulpädagogik auf Didaktik der Grundschule) abgeleistet.
- Die Meldung des Bezugsfachs an das Praktikumsamt muss bis Ende Oktober erfolgen. Der Regelschullehrkraft liegt ein entprechendes Formular vor.
- Zu dem gewählten Fach muss ein Begleitseminar (i.d.R. im Sommersemester) besucht werden.
Die Anmeldung erfolgt über das LSF (bei Mathematik, Sport, Musik ggf. beim Lehrstuhl nachfragen).
Analysebögen
Handreichungen "Schulpraktika begleiten"; liegen in den Praktikumsschulen sowie in der Lehrbuchsammlung auf.
Analysebögen nach dem jeweiigen Datum und Thema sortieren;
Deckblatt, Inhaltsverzeichnis und Eigenständigkeitserklärung ausfüllen
zusätzl. studienbegl. Praktikum
- Ableistung in der Regel im 4. Semester
- Ort: Grund- oder Mittelschule (Regelschule)
- Praktikumszeitraum
- Zuteilung durch das Praktikumsamt
Fächerwahl für LA Sonderpädagogik
- Didaktik MS: Drittelfach
- Didaktik GS: Drittelfach oder „Didaktik der Grundschule“
- Variante Didaktik GS/MS: Auswahl „eines meiner Drittelfächer“ - Fach kann nach Möglichkeit den Ortswünschen entsprechend angepasst werden
- Drittelfach Religion bei Wunsch Missio bzw. Vocatio (Empfehlung des Lehrstuhls Religion)
verpflichtender Begleitkurs:
Anmeldung zum Begleitseminar im gewählten Fach über LSF (Mathe, Sport, Musik – ggf. beim Lehrstuhl nachfragen)
Informationen dazu gibt es über den jeweiligen Lehrstuhl
Voraussetzung:
Nachweis über das Orientierungspraktikum und die beiden Teile des pädagogisch-didaktischen Praktikums im Praktikumsamt