Praktikumsamt des MZL für die Lehrämter an Grund-, Mittel- und Förderschulen
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Schule für Alle

Förder- und Beratungsprogramm „Schule für Alle“

Das Förder- und Beratungsprogramm „Schule für Alle“ sucht Lehramtsstudierende aller Fächerkombinationen für das Schuljahr 2024/25 für die Durchführung von Sprachbegleitkursen bzw. Teamteachings oder individuellen (digitalen) Lernbegleitungen an Partnerschulen.

Die Studierenden haben die Möglichkeit, während des Studiums praktische Lehrerfahrungen in sprachlich heterogenen Kleingruppen zu sammeln, im Tandem zu arbeiten und diese durch die regelmäßige Teilnahme an einem Begleitseminar theoriegeleitet zu reflektieren; Schüler*innen werden ihrerseits in ihrer (Sprach-)Bildung unterstützt. Die Tätigkeit in der (Sprach-)Bildung wird für die Lehramtsstudierenden mit 28€/90-minütiger Förderung vergütet und kann als Praktikum anerkannt werden.
Regulär finden die Sprachfördermaßnahmen in Form von additiven Sprachbegleitkursen oder Teamteachings im Regelunterricht statt oder in Form einer Lernbegleitung für 1-2 Schüler*innen.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Flyer unter Downloads! s. u.

Stand: April 2024

Leitung des Förder-und Beratungsprogramms

Dr.in Angela Guadatiello (Landeshauptstadt München, Fachstelle für migrationsgesellschaftliche Diversität, ‚Schule für Alle‘)

Teilprojektleitung: Dr.in Rebecca Schuler (LMU, Lehrstuhl für Didaktik der Deutschen Sprache und Literatur sowie des Deutschen als Zweitsprache)

Kooperationspartner

LMU München: Department Pädagogik und Rehabilitation / Institut für Schul- und Unterrichtsforschung und Institut für Präventions-, Integrations- und Rehabilitationsforschung; Department I Germanistik, Komparatistik, Nordistik, Deutsch als Fremdsprache / Didaktik der deutschen Sprache und Literatur sowie des Deutschen als Zweitsprache; Praktikumsamt der LMU; Landeshauptstadt München, Referat für Bildung und Sport

Beschreibung des Förder-und Beratungsprogramms

... steht dafür ein, Vielfalt und sprachliche Diversität an Schulen zu gestalten und bildungssprachliche Lernprozesse bei mehrsprachigen Schüler*innen aktiv zu fördern
... trägt mit vielfältigen Angeboten zur Weiter- entwicklung der Lehrer*innenbildung bei.
... unterstützt Münchner Schulen mit additiven und integrativen Sprachförder- maßnahmen für mehrsprachige Schüler*innen zur durchgängigen Sprachbildung. Bei Fragestellungen zu sprachlicher Diversität bietet Schule für Alle den Schulen Lösungsvorschläge an.

Zielgruppe: Schülerinnen und Schüler mit Sprachförderbedarf an Münchner Schulen (Jgst. 1-13 an folgenden Schularten: SFZ, GS, MS, RS, GYM, berufliche Schulen, FOS/BOS).

Zielsetzung: (fach-)sprachliche Förderung bei den Schüler*innen und Aufbau von Professionswissen und Handlungskompetenzen zur (fach-)sprachlichen Förderung in sprachlich heterogenen Gruppen bei den Lehramtsstudierenden

Vergütung: 28,- € / pro 90-minütiger Förderung 

Umsetzung: (fach-)sprachliche Förderung im Tandem mit Kleingruppen von 3–7 Schüler*innen über ein Schuljahr hinweg durch Lehramtsstudierende aller Fächerkombinationen und aller Lehrämter.

Schwerpunkte und Umsetzung an der LMU

Projektschwerpunkt an der LMU ist die (fach-)sprachliche Förderung von Schüler*innen mit Sprachförderbedarf. Zu diesem Zweck führen Lehramtsstudierende über ein Schuljahr hinweg Sprachfördermaßnahmen an den teilnehmenden 27 Partnerschulen durch. Dies erfolgt entweder in Form eines additiven Sprachbegleitkurses, in dem eine Kleingruppe von 3–7 Schüler*innen von zwei Studierenden im Tandem (fach-)sprachlich gefördert werden, oder im Teamteaching, in dem die Studierenden im Sinne einer durchgängigen Sprachbildung zur Unterstützung im Regelunterricht eingesetzt werden und durch die Unterstützung von 3–7 Schüler*innen zur Differenzierung beitragen. Zusätzlich können die Studierenden für einzelne Schüler*innen, die einer intensiveren Förderung bedürfen, in Einzelarbeit oder in Mini-Gruppen (2–3 Schüler*innen) wöchentlich vor Ort an der Schule oder digital individuelle Lernbegleitungen anbieten.


Das Projekt eröffnet nicht nur einen hochindividualisierten Lernraum für die durchgängige Sprachbildung von Schüler*innen über alle Jahrgangsstufen hinweg, sondern bietet durch den engen Theorie-Praxis-Konnex zugleich auch den Studierenden die Chance, Professionswissen sowie praktische Handlungskompetenzen zu erwerben, diese theoriebezogen zu reflektieren und sich so weiterzuentwickeln. Der Einsatz bei ‚Schule für Alle‘ kann den Lehramtsstudierenden als Praktikum (nähere Informationen s. Regelungen zur Anerkennung als Praktikum) anerkannt werden.

Universitäre Ausbildung und Begleitung der Studierenden

  • Begleitend zum Einsatz an der Schule findet über das Schuljahr hinweg eine individualisierte professionelle Begleitung statt. Das Seminar ist verpflichtend.
  • Zur Praktikumsanerkennung zählen folgende Leistungen, die während des gesamten Schuljahres erbracht werden:
  1. die notwendige Anzahl an vergüteten Förderstunden – 28,- € / pro 90-minütiger Förderung , inkl. der jeweiligen Vor- und Nachbereitung – je nach Praktikumsart (s.u.)
  2. die Anwesenheit in der vorgeschriebenen Anzahl an Präsenzsitzungen (wird jeweils im September für das Schuljahr bekannt gegeben)
  3. die Abgabe eines Portfolios (Aufgaben und Abgabetermin werden im September bekannt gegeben)
  • Für DDaZ-Studierende, die an ‚Schule für Alle‘ teilnehmen, entfällt mit der Belegung des oben genannten Begleitseminars das Praktikumsseminar.
  • Die Präsenzsitzungen sind auch für diejenigen Studierenden unabdingbar, die keine Praktikumsanerkennung benötigen. Damit wird sichergestellt, dass alle an ‚Schule für Alle‘  teilnehmenden Studierenden begleitet werden, sich Tipps holen können und Möglichkeiten zum Austausch haben.
  • Die Anwesenheit in den Präsenzsitzungen wird dokumentiert; am Ende wird eine Teilnahmebestätigung ausgestellt. Das Dokument dient als Nachweis und kann Bewerbungen beigelegt werden. Die Anwesenheit in den Präsenzsitzungen wird in der Teilnahmebestätigung vermerkt.
  • Die Präsenzsitzungen zählen nicht als gehaltene Förderstunden.
  • Zu den Förderstunden, die auf das Praktikum angerechnet werden, gehören auch die verpflichtenden Hospitationen (2 Vormittage bzw. 10 Stunden).

Regelungen zur Anerkennung als Praktikum

1. Anerkennung auf das Betriebspraktikum: Lehrämter GS, MS, FÖ, RS, GY

Die Sprachfördermaßnahme im Rahmen von „Schule für Alle“ kann für die Lehrämter Grundschule, Förderschule, Mittelschule, Realschule und Gymnasium als Betriebspraktikum anerkannt werden. Dies gilt auch bei einem Einsatz an einer beruflichen Schule.

Regelung: Maximal 4 Wochen (bzw. 80 Stunden), je nach geleisteter Beteiligung an „Schule für Alle“ (abhängig vom Umfang des Sprachbegleitkurses, z.B. bei 59 gehaltenen Förderstunden 40 Stunden Anerkennung)

Der Anerkennungsantrag wird für alle Lehrämter beim Praktikumsamt des MZL gestellt.

2. Anerkennung als DaZ-Praktikum (studienbegleitendes fachdidaktisches Praktikum oder fachdiaktisches Blockpraktikum): Lehrämter GS, HS, FÖ, RS, GY

An der LMU gibt es das Erweiterungsfach, das Unterrichtsfach und das Didaktikfach „Didaktik des Deutschen als Zweitsprache“. Im Rahmen dessen ist ein 80 Stunden umfassendes DaZ-Praktikum abzuleisten. Der Sprachbegleitkurs kann bei Studierenden des Erweiterungsfaches und des Unterrichtsfaches bzw. Didaktikfaches voll angerechnet werden, sofern das Stundenausmaß dies zulässt. Der Sprachbegleitkurs muss – sofern Sie DaZ als Unterrichtsfach oder Didaktikfach studieren – an dem Schultyp absolviert werden, den Sie für Ihr Studium gewählt haben (z. B. Lehramt Grundschule an einer Grundschule).

Die Sprachfördermaßnahme im Rahmen von „Schule für Alle“ kann für die Lehrämter Grundschule, Förderschule, Mittelschule, Realschule, Gymnasium und berufliche Schulen anerkannt werden.

Sofern Sie Deutsch als Zweitsprache als Erweiterungsfach studieren, kann für das Lehramt Mittelschule, Realschule und Gymnasium der Einsatz an einer beruflichen Schule sinnvoll sein. In diesem Fall kann für das Lehramt Mittelschule, Realschule und Gymnasium Ihr Einsatz als Praktikum anerkannt werden.

Studierende des Lehramts Mittelschule, die DaZ als Drittelfach (Didaktikfach) belegt haben, können den Einsatz an einer beruflichen Schule als zusätzliches studienbegleitendes Praktikum anerkannt bekommen.

Regelung: Es müssen 80 Förderstunden (LPO I § 112, Absatz 1, 1) abgeleistet werden.

Der Anerkennungsantrag wird für alle Lehrämter beim Praktikumsamt des MZL gestellt.

3. Anerkennung im Rahmen des pädagogisch-didaktischen Praktikums: Lehramt FÖ

Im Lehramt Förderschule können im Rahmen des 2. Teiles des pädagogisch-didaktischen Praktikums bis zu max. 80 Stunden anerkannt werden (abhängig vom Umfang des Sprachbegleitkurses, z.B. bei 59 gehaltenen Förderstunden 40 Stunden Anerkennung). Bitte beachten Sie: Da im Projekt keine Analysebögen bearbeitet werden können, sollten Sie bereits im ersten Teil möglichst viele Analysebögen (im Besten Fall alle 10+10 Bögen) im Begleitkurs (vhb-Kurs) hochgeladen haben. Ansonsten müssen Sie die restlichen Bögen im Praktikumsamt nachreichen.

Der gehaltene Sprachbegleitkurs wird für das Lehramt Förderschule anerkannt – auch bei einem Einsatz an einer beruflichen Schule.

Regelung: Maximal 80 Stunden, Höhe der Anerkennung abhängig vom Umfang des gehaltenen Förderunterrichts (siehe oben).

4. Anerkennung im Rahmen des Intensivpraktikums :

Im Lehramt Grundschule und Mittelschule können bis zu max. 25 Stunden auf ein Intensivpraktikum anerkannt werden, sofern der Sprachbegleitkurs an der Praktikumsschule stattfindet, an der das Intensivpraktikum abgeleistet wird. Idealerweise sind die FörderschülerInnen SchülerInnen aus der betreuten Klasse. Hier ist die persönliche Rücksprache mit Dr. Schlegel nötig.

Regelung: Höhe der Anerkennung: max. 25 Stunden.

5. Anerkennung als Orientierungspraktikum (LA Gymnasium / Realschule) 

Bei den Lehrämtern Gymnasium und Realschule kann die Teilnahme am Projekt bis zu einer Woche (25 Std.) auf das Orientierungspraktikum anerkannt werden. Dazu ist der entsprechende Abschnitt auf der Teilnahmebestätigung auszufüllen und dem Prüfungsamt vorzulegen. 

Regelung: Höhe der Anerkennung: max. 25 Stunden.

 

Anerkennung und Auskünfte zur Anerkennung auf Praktika

Auskünfte zur Anerkennung von Praktika erhalten die Studierenden bei Herrn Dr. Schlegel, Leiter des Praktikumsamtes im Praktikumsamt, Ludwigstr. 27, 2. Stock, Raum G207 (Tel.: +49/89/2180-5287 oder +49/89/2180-6845).

Der Antrag auf Anerkennung von Praktika nach LPO I kann hier heruntergeladen werden: http://www.praktikumsamt.mzl.uni-muenchen.de/materialien/materialien_neu/index.html

Mit dem Antrag muss eine Teilnahmebestätigung (pdf, 27 kb) eingereicht werden.

Lehramt Förderschule: Für die Anerkennung als pädagogisch-didaktisches Praktikum muss außerdem die Praktikumskarte mit eingereicht werden.

DaZ-Studierende bekommen nach diesem Antrag ihre Praktikumskarte.

Das Anerkennungsdekret muss bei der Anmeldung zum Staatsexamen beim Prüfungsamt als Ersatz für das anerkannte Praktikum eingereicht werden.

Anmeldung

bei Dr.in Rebecca Schuler, Lehrstuhl für Didaktik der Deutschen Sprache und Literatur sowie des Deutschen als Zweitsprache
Tel.: +49 89 – 2180 2068 oder +49 170 1084511 oder per E-Mail: schulefueralle@germanistik.uni-muenchen.de

Oder:

bei Frau Dr.in Angela Guadatiello, Landeshauptstadt München, Fachstelle für migrationsgesellschaftliche Diversität, ‚Schule für Alle‘
Tel.: 089 – 233 405 62 oder per E-Mail: schulefueralle.soz@muenchen.de und auf der Homepage: www.muenchen.de/schulefueralle