Praktikumsamt des MZL für die Lehrämter an Grund-, Mittel- und Förderschulen
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Schule für Alle

Förder- und Beratungsprogramm „Schule für Alle“

Das Förder und Beratungsprogramm „Schule für Alle“ sucht für das Schuljahr 2026/27 Lehramtsstudierende aller Fächerkombinationen für die Durchführung von Sprachbegleitkursen bzw. Co-Teachings oder individuellen (digitalen) Lernbegleitungen an Münchner Partnerschulen.

Die Studierenden haben die Möglichkeit, während des Studiums praktische Lehrerfahrungen in sprachlich heterogenen Kleingruppen zu sammeln, im Tandem zu arbeiten und ihre Erfahrungen durch die regelmäßige Teilnahme an einem Begleitseminar theoriegeleitet zu reflektieren. Gleichzeitig werden Schüler*innen in ihrer (Sprach-)Bildung unterstützt. Die Tätigkeit wird für die Lehramtsstudierenden mit 28€ pro 90-minütiger sprachbildender Maßnahme vergütet und kann als Praktikum anerkannt werden.
Die sprachbildenden Maßnahmen finden regulär in Form additiver Sprachbegleitkurse oder integrativ als Co-Teaching im Regelunterricht statt, wobei 3–7 Schüler*innen unterstützt werden, sowie in Form individueller (digitaler) Lernbegleitungen für 1–2 Schüler*innen.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Flyer unter Downloads! s. u.

Stand: Mai 2026

Leitung des Förder-und Beratungsprogramms

Dr.in Angela Guadatiello (Landeshauptstadt München, Sozialreferat, Fachstelle für migrationsgesellschaftliche Diversität, ‚Schule für Alle‘; Fachsteuerung LHM)

Dr.in Rebecca Schuler (LMU, Lehrstuhl für Didaktik der Deutschen Sprache und Literatur sowie des Deutschen als Zweitsprache; Projektleitung)

Kooperationspartner

LMU München: Department Pädagogik und Rehabilitation / Institut für Schul- und Unterrichtsforschung und Institut für Präventions-, Integrations- und Rehabilitationsforschung; Department I Germanistik, Komparatistik, Nordistik, Deutsch als Fremdsprache / Didaktik der deutschen Sprache und Literatur sowie des Deutschen als Zweitsprache; Praktikumsamt der LMU; Landeshauptstadt München, Referat für Bildung und Sport

Beschreibung des Förder-und Beratungsprogramms

„Schule für Alle“ setzt sich dafür ein, Vielfalt und sprachliche Diversität an Schulen aktiv zu gestalten und bildungssprachliche Lernprozesse bei migrationsbedingt mehrsprachigen Schüler*innen zu fördern.
„Schule für Alle“ trägt mit vielfältigen Angeboten zur Weiterentwicklung der Lehrer*innenbildung bei.
„Schule für Alle“ unterstützt Münchner Schulen mit additiven und integrativen sprachbildenden Maßnahmen für migrationsbedingt mehrsprachige Schüler*innen und trägt so zur durchgängigen Sprachbildung bei.
Bei Fragestellungen zur sprachlichen Diversität bietet „Schule für Alle“ den Schulen konkrete Unterstützung und Lösungsvorschläge an.

Zielgruppe: migrationsbedingt mehrsprachige Schüler*innen an Münchner Schulen (Jgst. 1-13 an folgenden Schularten: SFZ, GS, MS, RS, GYM, berufliche Schulen, FOS/BOS).

Zielsetzung: (fach-)sprachliche Förderung bei den Schüler*innen und Aufbau von Professionswissen und Handlungskompetenzen zur (fach-)sprachlichen Förderung in sprachlich heterogenen Gruppen bei den Lehramtsstudierenden

Vergütung: 28,- € / pro 90-minütiger Förderung 

Umsetzung: (fach-)sprachliche Förderung im Tandem mit Kleingruppen von 3–7 Schüler*innen über ein Schuljahr hinweg durch Lehramtsstudierende aller Fächerkombinationen und aller Lehrämter.

Schwerpunkte und Umsetzung an der LMU

Schwerpunkt an der LMU ist die (fach-)sprachliche Förderung von migrationsbedingt mehrsprachigen Schüler*innen mit Sprachförderbedarf. Zu diesem Zweck führen Lehramtsstudierende über ein Schuljahr hinweg sprachbildende Maßnahmen an den teilnehmenden 28 Partnerschulen durch. Dies erfolgt entweder in Form eines additiven Sprachbegleitkurses, in dem eine Kleingruppe von 3–7 Schüler*innen von zwei Studierenden im Tandem (fach-)sprachlich gefördert wird, oder im Co-Teaching. Dabei unterstützen die Studierenden im Sinne einer durchgängigen Sprachbildung im Regelunterricht und tragen durch die Unterstützung von 3–7 Schüler*innen zur Differenzierung bei. Zusätzlich können Studierende für einzelne Schüler*innen mit erhöhtem Förderbedarf wöchentlich individuelle Lernbegleitungen anbieten –entweder in Einzelarbeit oder in Mini-Gruppen (2–3 Schüler*innen), vor Ort an der Schule oder digital.

Das Programm eröffnet einen hoch individualisierten Lernraum für die durchgängige Sprachbildung über alle Jahrgangsstufen hinweg und bietet zugleich durch den engen Theorie-Praxis-Konnex den Studierenden die Möglichkeit, Professionswissen sowie praktische Handlungskompetenzen zu erwerben, diese theoriebezogen zu reflektieren und sich so als angehende Lehrperson zu professionalisieren. Der Einsatz bei „Schule für Alle“ kann den Lehramtsstudierenden als Praktikum (nähere Informationen s. Regelungen zur Anerkennung als Praktikum) anerkannt werden.

Universitäre Ausbildung und Begleitung der Studierenden

  • Begleitend zum Einsatz an der Schule findet über das Schuljahr hinweg eine individualisierte professionelle Begleitung statt. Das Seminar ist verpflichtend.
  • Zur Praktikumsanerkennung zählen folgende Leistungen, die während des gesamten Schuljahres erbracht werden:
  1. die notwendige Anzahl an vergüteten Förderstunden – 28,- € / pro 90-minütiger sprachbildender Maßnahme, inkl. der jeweiligen Vor- und Nachbereitung – je nach Praktikumsart (s.u.)
  2. die Anwesenheit in der vorgeschriebenen Anzahl an Präsenzsitzungen (wird jeweils im September für das Schuljahr bekannt gegeben)
  3. die Abgabe eines Portfolios (Aufgaben und Abgabetermin werden im September bekannt gegeben)
  • Für DaZ-Studierende, die an ‚Schule für Alle‘ teilnehmen, entfällt mit der Belegung des oben genannten Begleitseminars das Praktikumsseminar.
  • Die Präsenzsitzungen sind auch für diejenigen Studierenden unabdingbar, die keine Praktikumsanerkennung benötigen. Damit wird sichergestellt, dass alle an ‚Schule für Alle‘ teilnehmenden Studierenden begleitet werden, sich Tipps holen können und Möglichkeiten zum Austausch haben.
  • Die Anwesenheit in den Präsenzsitzungen wird dokumentiert; am Ende wird eine Teilnahmebestätigung ausgestellt. Das Dokument dient als Nachweis und kann Bewerbungen beigelegt werden. Die Anwesenheit in den Präsenzsitzungen wird in der Teilnahmebestätigung vermerkt.
  • Die Präsenzsitzungen zählen nicht als gehaltene Förderstunden.
  • Zu den Förderstunden, die auf das Praktikum angerechnet werden, gehören auch die verpflichtenden Hospitationen (2 Vormittage bzw. 10 Stunden).

Regelungen zur Anerkennung als Praktikum

1. Anerkennung auf das Betriebspraktikum: Lehrämter GS, MS, FÖ, RS, GY

Die Durchführung von sprachbildenden Maßnahmen im Rahmen von „Schule für Alle“ kann für die Lehrämter Grundschule, Förderschule, Mittelschule, Realschule und Gymnasium als Betriebspraktikum teilweise anerkannt werden. Dies gilt auch bei einem Einsatz an einer beruflichen Schule.
Regelung: Maximal 4 Wochen (bzw. 80 Stunden), je nach geleisteter Beteiligung an „Schule für Alle“ (abhängig vom Umfang der sprachbildenden Maßnahme, z.B. bei 59 gehaltenen Förderstunden 40 Stunden Anerkennung)
Der Anerkennungsantrag wird für alle Lehrämter beim Praktikumsamt des MZL gestellt.

2. Anerkennung als DaZ-Praktikum (studienbegleitendes fachdidaktisches Praktikum oder fachdiaktisches Blockpraktikum): Lehrämter GS, HS, FÖ, RS, GY

An der LMU gibt es das Erweiterungsfach, das Unterrichtsfach und das Didaktikfach „Deutsch als Zweitsprache“. Im Rahmen dessen ist ein 80 Stunden umfassendes DaZ-Praktikum abzuleisten. Die Tätigkeit bei „Schule für Alle“ kann bei Studierenden des Erweiterungsfaches und des Unterrichtsfaches bzw. Didaktikfaches voll angerechnet werden, sofern das Stundenausmaß dies zulässt. Die Tätigkeit bei „Schule für Alle“ muss – sofern Sie DaZ als Unterrichtsfach oder Didaktikfach studieren – an dem Schultyp absolviert werden, den Sie für Ihr Studium gewählt haben (z. B. Lehramt Grundschule an einer Grundschule).
Die sprachbildende Maßnahme im Rahmen von „Schule für Alle“ kann für die Lehrämter Grundschule, Förderschule, Mittelschule, Realschule, Gymnasium und berufliche Schulen anerkannt werden.
Sofern Sie DaZ als Erweiterungsfach studieren, kann für das Lehramt Mittelschule, Realschule und Gymnasium der Einsatz an einer beruflichen Schule sinnvoll sein. In diesem Fall kann für das Lehramt Mittelschule, Realschule und Gymnasium Ihr Einsatz als Praktikum anerkannt werden.
Studierende des Lehramtes Mittelschule, die DaZ als Didaktikfach belegt haben, können den Einsatz an einer beruflichen Schule als zusätzliches studienbegleitendes Praktikum anerkannt bekommen.
Regelung: Es müssen 80 Förderstunden (LPO I § 112, Absatz 1, 1) abgeleistet werden.
Der Anerkennungsantrag wird für alle Lehrämter beim Praktikumsamt des MZL gestellt.

3. Anerkennung im Rahmen des pädagogisch-didaktischen Praktikums: Lehramt FÖ

Im Lehramt Förderschule können im Rahmen des 2. Teiles des pädagogisch-didaktischen Praktikums bis zu max. 80 Stunden anerkannt werden (abhängig vom Umfang der Tätigkeit bei „Schule für Alle“, z.B. bei 59 gehaltenen Förderstunden 40 Stunden Anerkennung). Bitte beachten Sie: Da im Projekt keine Analysebögen bearbeitet werden können, sollten Sie bereits im ersten Teil möglichst viele Analysebögen (im besten Fall alle 10+10 Bögen) im Begleitkurs (vhb-Kurs) hochgeladen haben. Ansonsten müssen Sie die restlichen Bögen im Praktikumsamt nachreichen.
Der gehaltene Sprachbegleitkurs wird für das Lehramt Förderschule anerkannt – auch bei einem Einsatz an einer beruflichen Schule.
Regelung: Maximal 80 Stunden, Höhe der Anerkennung abhängig vom Umfang der gehaltenen sprachbildenden Maßnahmen (siehe oben).

4. Anerkennung im Rahmen des Intensivpraktikums :

Im Lehramt Grundschule und Mittelschule können bis zu max. 25 Stunden auf ein Intensivpraktikum anerkannt werden, sofern der Sprachbegleitkurs an der Praktikumsschule stattfindet, an der das Intensivpraktikum abgeleistet wird. Idealerweise sind die Schüler*innen, die Sie im Rahmen von „Schule für Alle“ unterstützen, Schüler*innen aus der betreuten Klasse. Hier ist die persönliche Rücksprache mit Herrn Dr. Schlegel nötig.
Regelung: Höhe der Anerkennung: max. 25 Stunden.

5. Anerkennung als Orientierungspraktikum (LA Gymnasium / Realschule) 

Bei den Lehrämtern Gymnasium und Realschule kann die Teilnahme an „Schule für Alle“ bis zu einer Woche (25 Std.) auf das Orientierungspraktikum anerkannt werden. Dazu ist der entsprechende Abschnitt auf der Teilnahmebestätigung (doc, 34 kb) auszufüllen und dem Prüfungsamt vorzulegen.

Regelung: Höhe der Anerkennung: max. 25 Stunden.

 

Anerkennung und Auskünfte zur Anerkennung auf Praktika

Auskünfte zur Anerkennung von Praktika erhalten die Studierenden bei Herrn Dr. Schlegel, Leiter des Praktikumsamtes im Praktikumsamt, Ludwigstr. 27, 2. Stock, Raum G207 (Tel.: +49/89/2180-5287 oder +49/89/2180-6845).

Der Antrag auf Anerkennung von Praktika nach LPO I kann hier heruntergeladen werden: http://www.praktikumsamt.mzl.uni-muenchen.de/materialien/materialien_neu/index.html

Mit dem Antrag muss eine Teilnahmebestätigung (doc, 34 kb) eingereicht werden.

Lehramt Förderschule: Für die Anerkennung als pädagogisch-didaktisches Praktikum muss außerdem die Praktikumskarte mit eingereicht werden.

DaZ-Studierende bekommen nach diesem Antrag ihre Praktikumskarte.

Das Anerkennungsdekret muss bei der Anmeldung zum Staatsexamen beim Prüfungsamt als Ersatz für das anerkannte Praktikum eingereicht werden.

Anmeldung

bei Dr.in Rebecca Schuler, Lehrstuhl für Didaktik der Deutschen Sprache und Literatur sowie des Deutschen als Zweitsprache
Tel.: +49 89 – 2180 2068 oder +49 170 1084511 oder per E-Mail: schulefueralle@germanistik.uni-muenchen.de

Oder:

bei Frau Dr.in Angela Guadatiello, Landeshauptstadt München, Sozialreferat, Fachstelle für migrationsgesellschaftliche Diversität, ‚Schule für Alle‘
Tel.: 089 – 233 405 62 oder per E-Mail: schulefueralle.soz@muenchen.de und auf der Homepage: www.muenchen.de/schulefueralle