Praktikumsamt des MZL für die Lehrämter an Grund-, Mittel- und Förderschulen
print


Navigationspfad


Inhaltsbereich

Coronabezogene Maßnahmen bei Schulpraktika

05.05.2021

Aktualisierung September2022:

Alle Schulpraktika finden wieder in regulärer Form in Präsenz statt. Dabei sind die Hygienereglen lt. Bekanntgabe durch die bayerische Staatsregierung in der jeweils aktuellsten Form zu beachten. Ausnahmeregelungen, die coronabedingt in den vergangenen Schuljahren zulässig waren, werden hiermit zurückgenommen. Sollten an einzelnen Schulen temporär coronabedingt andere Regelungen nötig sein, so trifft dazu die Schulleitung eine Absprache mit dem Leiter des Praktikumsamtes.

Bei individuellen Corona-Erkrankungen gelten die Regelungen von März 22 (siehe unten). Für andere Erkrankungen gilt die Regel: Jeder gehehlte Tag muss mit Änderungsmeldung nachgeholt werden. 

Aktualisierung März 2022:

Sofern ein Praktikum aufgrund von pandemiebedingter Quarantäne (der Klasse, der Lehrkraft

oder der / des Studierenden) nachweislich unterbrochen werden muss, gilt die Regel: 

Fehlzeiten können auch über Mehrstunden kompensiert werden, es muss nicht jeder Fehltag als kompletter Praktikumstag nachgeholt werden. Wichtig ist aber: Es müssen in allen Praktika wenigstens die Mindeststunden erreicht werden. Diese sind:

  • studienbegleitende Praktika im WS: 60 Std. (=Unterrichtsstunden incl. Reflexionsgespräche)
  • pädagogisch-didaktisches Praktikum Grund- und Mittelschule, SoBa: 150 Std.
  • alle Arten von Intensivpraktika (GS, MS, FÖ, RS, GY, incl. InKip): 220 Std. 
  • studienbegleitende Praktika WS und SoSe (Sonderpädagogik): 120 Std. 

Sollte das Einarbeiten nicht an den verbliebenen regulären Praktikumstagen möglich sein, müssen mittels Änderungsmeldung zusätzliche Tage vereinbart und gemeldet werden. 

In jedem Fall muss die Quarantäne nachgewiesen werden (Bescheinigung durch Schulleitung bei Quarantäne der Klasse, Arzt bei Quarantäne der Studierenden zur Vorlage in der Schule) 

Sofern einzelne Klassen in Quarantäne sind, kann das Praktikum aber auch bis zu 20% der Mindeststundenzahl in anderen Klassen abgeleistet werden, sofern die Praktikumslehrkraft und die Schulleitung zustimmen. 


Aktualisierung September 2021:

Alle Schulpraktika finden wieder in regulärer Form in Präsenz statt. Dabei sind die Hygienereglen lt. Bekanntgabe durch die bayerische Staatsregierung in der jeweils aktuellsten Form zu beachten. Ausnahmeregelungen, die coronabedingt in den vergangenen Schuljahren zulässig waren, werden hiermit zurückgenommen. Sollten an einzelnen Schulen temporär coronabedingt andere Regelungen nötig sein, so trifft dazu die Schulleitung eine Absprache mit dem Leiter des Praktikumsamtes.


Aktualisierung Juni 2021:

Da die Schulen nach den Pfingstferien wieder Präsenzunterricht anbieten, finden die Praktika wieder in gewohnter Weise in Präsenz an allen Dienstagen im Sommersemester statt. Auch wenn die Mindesstundenanzahl schon früher erreicht wurde, sind die Praktika bis Schulschluss fortzusetzen. Die Mindestanzahl der Analysebögen reduziert sich proportional zu den Schließzeiten der jeweiligen Schule. Gleiches gilt in Intensivpraktika für die Schullebensveranstaltungen. 

Aktualisierung Mai 2021:

Im aktuellen Schreiben des Kultusminiseriums werden die Regelungen für Schulpraktika im zweiten Halbjahr des Schuljahres 2020 21 sowie im ersten Halbjahr des Schuljahres 2021 22 bekannt gegeben. Solange der Unterricht in Distanz- oder Wechselunterricht erfolgt, gelten die hier angegebenen Sonderregelungen (vergleichbar zu den Regelungen des ersten Lockdowns, die im letzten Sommersemester Gültigkeit hatten). 

Aktualisierung Januar 2021:

Während der befristeten Schulschließung im Januar 2021 dürfen sich Studierende im Rahmen ihres laufenden Praktikums mit Einverständnis der Schulleitung an den Maßnahmen zur Notbetreuung beteiligen. Sofern dies nicht möglich oder sinnvoll ist, beteiligen sich Studierende in geeigneter Form am Distanzunterricht. Die Praktikumslehrkräfte führen die Anwesenheitslisten fort und tragen die dafür angemessenen Unterrichtsstunden ein. Die Schulen sind gebeten, trotz der Einschränkungen einen möglichst geordneten Praktikumsbetrieb zu ermöglichen. In allen Zweifelsfällen sind die Bestimmungen des ersten Lockdowns sinngemäß anzuwenden.

Der Parteienverkehr im Praktikumsamt ist bis auf Weiteres ausgesetzt. Sie erreichen uns aber weiterhin per Mail oder telefonisch! Wegen des hohen Mailaufkommens bitten wir Sie um Verständnis, wenn die Bearbeitung etwas länger als gewöhnlich dauert.

Aktualisierungen zum Schuljahresbeginn 2020 21:

Alle Schulpraktika können wieder in Präsenz durchgeführt werden. Dabei sind die geltenden Hygienerichtlinien zu beachten. Es entfällt jedoch im Wintersemester 2020 21 die Regelung, dass 20 % der Praktikumszeit in anderen Klassen abgeleistet werden soll. Nach Möglichkeit ist das gesamte Praktikum in der zugewiesenen Klasse durchzuführen. Über Ausnahmen entscheidet die Schulleitung.

Sollte es im Laufe des Wintersemester 2020 21 regional / temporär zu einer Verschärfung der Situation kommen, die weitere Maßnahmen erforderlich macht, so können in Absprache zwischen Schulleitung, Schulamt und Praktikumsamt vorübergehend für einzelne Schulen die Maßnahmen, die im Sommersemester 2020 gültig waren, wieder in Kraft gesetzt werden.

Aktualisiert zuletzt am 05.05.2021

Downloads