Praktikumsamt des MZL für die Lehrämter an Grund-, Mittel- und Förderschulen
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Habe ich während der Praktika Versicherungsschutz?

Während der durch das Praktikumsamt vermittelten Praktika (gilt auch für Praktika mit Laufzettel) sowie während des Orientierungspraktikums sind Sie innerhalb des Praktikumszeitraums unfallversichert. Der Unfallschutz erstreckt sich auch auf den Weg von und zur Praktikumsschule. Nicht versichert sind Sie gegen Schäden, die Sie Dritten zufügen (z. B., wenn Sie Geräte der Schule beschädigen, ...). Dazu können Sie eine private Haftpflichtverischerung abschließen. Nicht versichert sind außerdem z. B. Schäden an Ihrem Auto, auch wenn der Unfall am Schulweg passiert ist.

Als Versicherungsnachweis gilt der Einweisungsbescheid des Praktikumsamtes (liegt in der Schule auf) bzw. die Einweisung durch das Schulamt (Orientierungspraktikum, pädagogisch-didaktisches Praktikum Teil 1 und 2 beim Lehramt Förderschule = Laufzettel) sowie - bei geänderten Praktikumszeiten - die Änderungsmeldung.

Bitte wenden Sie sich im Schadensfall an das Praktikumsamt.