Praktikumsamt des MZL für die Lehrämter an Grund-, Mittel- und Förderschulen
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Können Praktikumsplätze getauscht werden?

Ja, und zwar ausschließlich während der Tauschfrist im Praktikumsamt. Kommen Sie dazu mit dem Tauschpartner gemeinsam während der Öffnungszeiten (Montag bis Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, zusätzlich Do. 13:00 - 16:30 Uhr) ins Praktikumsamt - bitte Personalausweis mitbringen. Die Tauschfrist beginnt jeweils vier Wochen vor Praktikumsbeginn mit der Verständigung über die vorläufige Praktikumseinteilung (siehe Termine). Sie endet mit der Bekanntgabe der definitiven Zuweisung zwei Wochen vor Praktikumsbeginn. Bitte sehen Sie ausnahmslos von Tauschanfragen nach Ablauf der Tauschfrist ab!

Ein Praktikumstausch, der nicht über das Praktikumsamt abgewickelt wird, ist nicht zulässig. Er kann zur Aberkennung des Praktikums führen.