Praktikumsamt des MZL für die Lehrämter an Grund-, Mittel- und Förderschulen
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Qualitätsmerkmale von Ausbildungslehrkräften

  1. Voraussetzung für die Bestellung zur Ausbildungslehrkraft (bisherige Bezeichung: Praktikumslehrkraft) ist eine ausgezeichnete Dienstbeurteilung und eine
  2. Empfehlung durch die Schulleitung, das zuständige staatliche Schulamt bzw. die Regierung
  3. Neu bestellte Ausbildungslehrkräfte besuchen die von der Universität angebotenen Einführungsveranstaltungen.
  4. Sie verpflichten sich zum regelmäßigen Besuch von Fortbildungsveranstaltungen für Praktikumslehrkräfte an der Universität und zur
  5. Teilnahme am Evaluationsverfahren durch das Praktikumsamt zur Qualitätssicherung der Schulpraktika.
  6. Bestellte Ausbildungslehrkräfte kennen die Anforderungen, die gemäß LPO I sowie den ergänzenden Bestimmungen an Schulpraktika gestellt werden, und wissen, wie sie umgesetzt werden können.
  7. Bestellte Ausbildungslehrkräfte verwenden die von der Universität erstellten Handreichungen für die Arbeit mit Studierenden ("Schulpraktika begleiten")
  8. Bestellte Ausbildungslehrkräfte eignen sich individuelle kumulative Erfahrung in der Betreuung von Lehramtsstudierenden sowie praktisches Wissen und Können durch längerfristige Ausübung des Amtes an.
  9. Bestellte Praktikumslehrkräfte kommunizieren mit Vertretern der Universität (Schulbesuche, Fortbildungen, ...)
  10. Über die derzeit gewährte Anrechnungsstunde wird sichergestellt, dass die notwendige, theoriegeleitete Praktikumsreflexion und die individuelle Beratung der Studierenden an jedem Praktikumstag außerhalb der Unterrichtszeit im Umfang einer Unterrichtseinheit stattfindet. In Blockphasen sollen 3 Besprechungen pro Woche durchgeführt werden.
  11. Bestellte Ausbildungslehrkräfte unterichten mindestens 20 Wochenstunden.