Praktikumsamt des MZL für die Lehrämter an Grund-, Mittel- und Förderschulen
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Fahrtkostenzuschuss

10.01.2020

Das Projekt „Fahrtkostenzuschüsse“, das aus zentralen Studienzuschüssen finanziert wird, wurde nicht verlängert und läuft im Juni 2020 aus.
Anträge zu Praktika, die bereits stattgefunden haben, können noch bis 30. Juni 2020 eingereicht werden.


Für zukünftige Praktika können wir leider keine Fahrtkostenzuschüsse mehr erstatten.

Richtlinien zur Beantragung eines EINMALIGEN Zuschusses von Fahrt- und/oder Unterbringungskosten für Schulpraktika

Allgemeine Richtlinien für Antragstellung und Erstattung

• Lehramtsstudierenden, denen im Rahmen eines verpflichtenden Schulpraktikums überdurchschnittlich hohe Fahrt- und/oder Unterbringungskosten entstehen, kann ein Zuschuss gewährt werden.

• Berücksichtigt werden nur Schulpraktika, die im Rahmen des Lehramtsstudiums verpflichtend sind und vom Praktikumsamt des MZL zugeteilt wurden.

• Die Antragsstellung kann erst nach Ableistung des Praktikums erfolgen, das vollständig abgeleistete Praktikum muss dazu auf der Praktikumskarte nachgewiesen werden.

• Der Antragsteller bestätigt die Richtigkeit seiner Angaben durch eidesstattliche Erklärung.

• Der Zuschuss beläuft sich auf maximal die Hälfte der entstandenen Kosten, Höchstbetrag der Erstattung sind 300 € pro Praktikum.

• Die Unterlagen müssen im Original eingereicht werden.

• Wir weisen darauf hin, dass der Fahrtkostenzuschuss eine freiwillige Leistung des Praktikumsamtes ist und die Mittel ab 01.01.2020 nur in beschränkter Höhe zur Verfügung stehen.

 

Richtlinien für Unterbringungskosten

• Die Kosten der Unterbringung müssen sich am Tagsatz des bayerischen Reisekostenrechtes orientieren und durch entsprechende Belege nachgewiesen werden.

Richtlinien für Fahrtkosten

• Berücksichtigt werden nur Kosten der Anfahrt außerhalb des Gesamtnetzes des MVV, die nicht durch das Semesterticket abgedeckt werden.

• Pendlerkosten, die aufgrund eines von der Uni weit entfernten Wohnortes entstehen, können nicht erstattet werden.

• Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln müssen durch entsprechende Belege nachgewiesen werden; bei Fahrten mit der Bahn werden ausschließlich Fahrkarten der 2. Klasse berücksichtigt

• Fahrten mit dem eigenen PKW werden nur dann erstattet, wenn die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel nicht oder nur sehr erschwert möglich oder unzumutbar ist

• Anfahrtskosten werden bis zu 30 Cent pro gefahrenen Kilometer erstattet; als Nachweis für die Benutzung des PKW gelten Tankbelege aus dem Zeitraum des Praktikums

Richtlinien für Schullandheimaufenthalte

• Fahrt- und Übernachtungskosten eines Schullandheimaufenthaltes, die im Rahmen eines Schulpraktikums entstehen, können bis maximal zur Hälfte der entstandenen Kosten erstattet werden.

DEAKTIVIERT Formular zur Beantragung eines Fahrtkostenzuschusses (doc, 445 KB)