Praktikumsamt des MZL für die Lehrämter an Grund-, Mittel- und Förderschulen
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Praktikumsinformationen Förderschule ab WS 2020/21

Informationen für Studierende des Lehramts Förderschule, die ihr Studium im WS 20/21 oder später aufgenommen haben (mit zweiter Fachrichtung)

Betriebspraktikum

Das Betriebspraktikum müssen Sie eigenständig organisieren, vgl. auch LPO.

Orientierungspraktikum

Das Orientierungspraktikum wird in Bereichen, in denen Lehrkräfte mit der Befähigung für das Lehramt für Sonderpädagogik eingesetzt werden, im Umfang von vier Wochen abgeleistet.

Zur Ableistung gibt es zwei Möglichkeiten:

a) Drei Wochen in einer Förderschule plus eine Woche in einer Regelschule mit Inklusion, Koopklasse, Partnerklasse o.Ä.. Bei letzterer muss eine Förderschullehrkraft regelmäßig anwesend sein. 

b) Je zwei Wochen in zwei unterschiedlichen Förderschulen (unterschiedliche Förderschulformen einschließlich mobiler sonderpädagogischer Hilfe und schulvorbereitender Einrichtung). Es ist darauf zu achten, dass die verschiedenen Förderrichtungen aus der Praktikumsbestätigung ersichtlich sind (z. B. Schulstempel, Briefkopf der Schule etc.).
Beachten Sie, dass nicht zweimal ein sonderpädagogisches Förderzentrum (SFZ) mit den Förderrichtungen Lernbehinderung, Erziehungshilfe und Sprachheilpädagogik gewählt werden kann.

Am Ende des Praktikums ist ein Beratungsgespräch von der Schulleitung oder einer von ihr bestellten Lehrkraft der Praktikumsschule hinsichtlich der besonderen Anforderungen, die der Förderschuldienst stellt, mit den Studierenden zu führen.

Das Orientierungspraktikum soll vor Beginn des Studiums und es muss spätestens vor Beginn des pädagogisch-didaktischen Schulpraktikums in der vorlesungsfreien Zeit abgeleistet werden.

Die Bescheinigung Orientierungspraktikum Förderschule können Sie sich unter Materialien nach aktueller Prüfungsordnung herunterladen.

Diese legen Sie bis spätestens Ende April im Praktikumsamt vor. Ohne Nachweis kann das pädagogisch-didaktische Praktikums nicht angetreten werden. 

Anträge zur Anerkennung von freiwilligen Praktika in Schulen (FSJ, Zivildienst, etc.) richten Sie bitte an das Praktikumsamt. Es können nur Tätigkeiten in schulischen Einrichtungen mit einem konkret bezeichneten Förderschwerpunkt anerkannt werden. Nicht anerkannt werden z. B. Tätigkeiten in Altenheimen, Fahrdienste etc. Solche Tätigkeiten können aber auf das Betriebspraktikum angerechnet werden.

Praktikumskarte

Ihre Praktikumskarte erhalten Sie im Praktikumsamt, sobald das Orientierungspraktikum im Praktikumsamt nachgewiesen wurde. 
Auf der Praktikumskarte werden alle weiteren Praktika von den Praktikumsschulen mit Unterschrift und Schulstempel bestätigt. Ebenso bestätigen die Lehrstühle auf der Karte den erfolgreichen Besuch der Begleitveranstaltungen bzw. die Abgabe Schlussreflexion des vhb-Kurses (siehe unten) und der Analysebögen.
Achten Sie bitte darauf, dass alle geforderten Unterschriften und Stempel auf der Praktikumskarte eingetragen sind.

Analysebögen

Die Bearbeitung von Analysebögen aus den Handreichungen "Schulpraktika begleiten" ist wie bei allen Schulpraktika obligatorisch. Die Handreichungen können in der Bibliothek in der Leopoldstraße 13 entliehen werden, die Materialbox dazu im Praktikumsamt. Die Analysebögen operationalisieren jeweils ein Qualitätsmerkmal von Unterricht. Sinnvollerweise sollte ein zur Stunde passender Bogen schon bei der Unterrichtsplanung ausgewählt und berücksichtigt werden. Zu jeder gehaltenen Unterrichtsstunde soll ein Bogen als Selbstreflexion sowie der gleiche Bogen als Fremdreflexion durch die betreuende Lehrkraft bearbeitet werden. Insgesamt sollten in beiden Teilen dieses Praktikums 20 Bögen bearbeitet werden.
Hier können Sie sich die Checkliste zur Arbeit mit den Reflexionsbögen downloaden.

 

1. + 2. Pädagogisch-didaktisches Praktikum

Das pädagogisch-didaktische Praktikum wird als erstes Praktikum während des Studiums abgeleistet. Um zum pädagogisch-didaktischen Praktikum zugelassen zu werden, müssen Sie zuvor im Praktikumsamt die vollständige Ableistung des Orientierungspraktikums nachweisen. 
Das pädagogisch-didaktische Praktikum besteht aus zwei Teilen. Beide Teile werden mittels Laufzettel von den Studierenden selbst organisiert.
Der erste Teil wird in der vorlesungsfreien Zeit nach dem ersten oder zweiten Semester abgeleistet.
Der zweite Teil findet in der vorlesungsfreien Zeit nach dem zweiten oder dritten Semester. Die genauen Praktikumszeiträume entnehmen Sie bitte dem Terminplan.

Laden Sie sich dazu bitte ca. sechs Schulwochen vor Praktikumsbeginn den Laufzettel von der Webseite des Praktikumsamts herunter - siehe auch weitere Informationen.

Vor Beginn und während des Praktikums ist ein verpflichtender Begleitkurs über die VHB zu absolvieren, siehe Termine.

Päd.-did. Praktikum Teil 1
Der
erste Teil (vier Wochen) wird in einer öffentlichen oder staatlich anerkannten privaten Förderschule abgeleistet, wobei die Schule und die Förderrichtung von den Studierenden selbst gewählt werden kann. Wenden Sie sich bitte direkt an eine Förderschule Ihrer Wahl (einschließlich schulvorbereitende Einrichtungen, berufliche Schulen und Realschulen zur sonderpädagogischen Förderung).
Die Lehrkraft, der Sie zugeteilt werden, darf KEINE Praktikumslehrkraft der LMU sein.

Empfehlung für das Fach Geistigbehindertenpädagogik: Falls Sie vorhaben, ein Intensivpraktikum abzuleisten, sollte das pädagogisch-didaktische Praktikum Teil 1 oder ein Teil des Orientierungspraktikums in einer GB-Schule abgeleistet werden.

Bitte bewerben Sie sich in Ihrem eigenen Interesse zunächst nur an EINER Schule und warten Sie bitte Zu- oder Absage ab. Wenn sich kurzfristige Absagen seitens der Studierenden häufen, könnten die Schulen in Zukunft davon Abstand nehmen, Praktikumsplätze anzubieten. Die Schulen sind ermächtigt, bei sehr kurzfristigen Absagen das Praktikumsamt darüber zu informieren.

Wenn auf dem Laufzettel alle erforderlichen Daten, Unterschriften und Stempel von der Schule eingetragen sind, schicken Sie diesen bis Ende der Laufzettelfrist als pdf-Mailanhang an praktikumsamt-la@lmu.de. Sie erhalten eine Antwort, in der die Schulzuweisung bestätigt wird.

Nachweis nach Abschluss des Praktikums Teil 1:

  • Für alle im Herbst 2022 oder später abgeleisteten päd.-did. Praktika Teil 1 gilt:
    Nach Abschluss des ersten Teils senden Sie die  als pdf-Mailanhang an praktikumsamt-la@lmu.de, um das Praktikum bestätigen zu lassen.  Oder Sie kommen persönlich im Praktikumsamt vorbei.
    Damit Schulleitung und Praktikumslehrkraft die Möglichkeit haben, die auf dem Laufzettel beschriebenen Bedingungen für das Praktikum zu prüfen, muss dieser zur Unterschriftsleistung auf der gelben Praktikumskarte nochmals vorgelegt werden.
  • Für alle päd.-did. Praktika Teil 1, die im Frühjahr 2022 oder früher abgeleistet wurden, gilt: Nach Abschluss des ersten Teils senden Sie den vollständig ausgefüllten weißen Laufzettel mit beiden DinA4-Seiten (Vorder- und Rückseite) sowie die gelbe Praktikumskarte mit Unterschriften und Schulstempel als pdf-Mailanhang an praktikumsamt-la@lmu.de, um das Praktikum bestätigen zu lassen.

Päd.-did. Praktikum Teil 2

Der zweite Teil (vier Wochen) wird an einer öffentlichen oder staatlich anerkannten privaten Grund- oder Mittelschule (einschließlich vorschulischer Bildungseinrichtungen) abgeleistet, an der Kooperationsmaßnahmen für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf durchgeführt werden. Eine Liste dazu finden Sie unter Praktikumsschulen. 
Bitte fragen Sie nicht bei der kooperierenden Förderschule, sondern ausschließlich bei der Grund- bzw. Mittelschule an!
Die Grund- bzw. Mittelschullehrkraft darf KEINE Praktikumslehrkraft der LMU sein, die kooperierende Förderschullehrkraft schon.

Wenn auf dem Laufzettel alle erforderlichen Daten, Unterschriften und Stempel von der Schule eingetragen sind, schicken Sie diesen bis Ende der Laufzettelfrist als pdf-Mailanhang an praktikumsamt-la@lmu.deSie erhalten eine Antwort, in der die Schulzuweisung bestätigt wird.

 Nachweis nach Abschluss des Praktikums Teil 2:

  • Für alle im Frühjahr 2023 oder später abgeleisteten päd.-did. Praktika Teil 2 gilt:
    Nach Abschluss des zweiten Teils senden Sie die gelbe Praktikumskarte (Vorder- und Rückseite!) mit Unterschriften und Schulstempel als pdf-Mailanhang praktikumsamt-la@lmu.de, um das Praktikum bestätigen zu lassen. Oder Sie kommen persönlich im Praktikumsamt vorbei.
  • Für alle päd.-did. Praktika Teil 2, die im Herbst 2022 oder früher abgeleistet wurden, gilt:
    Nach Abschluss des ersten Teils senden Sie den vollständig ausgefüllten weißen Laufzettel mit beiden DinA4-Seiten (Vorder- und Rückseite) sowie die gelbe Praktikumskarte mit Unterschriften und Schulstemmpel als pdf-Mailanhang an praktikumsamt-la@lmu.de, um das Praktikum bestätigen zu lassen.
Neu ab Schuljahr 2022 23 für SO-Didaktik der Grundschule und SO-Didaktik der Mittelschule: 

Sie können sich für das päd.-did. Praktikum Teil 2 alternativ auch vom Praktikumsamt an eine Mittelschule zuteilen lassen! Dieses Angebot gilt sowohl für SO-Didaktik der Grundschule und SO-Didaktik der Mittelschule. Melden Sie dafür in der regulären Anmeldezeit (Februar/März) ein pd2 an.

Hinweis zum Projekt 'SchulefürAlle'
Da im Projekt keine Analsysebögen bearbeitet werden können, sollten bereits während Teil 1 möglichst viele Analysebögen bearbeitet werden. Die wenigen restlichen Bögen müssen während des zusätzlich studienbegleitenden Praktikums nachgearbeitet werden.
Alle 10+10 Analysebögen sind dann im vhb-Frühjahrskurs bis 30.9. hochzuladen.

Einführungskurs zum pädagogisch-didaktischen Praktikum

Ab Herbst 2022 ist ein online-Kurs zum pädagogisch-didaktischen Praktikum über die Virtuelle Hochschule Bayern (vhb) zu besuchen. Näheres dazu finden Sie unter Termine. Die Bearbeitung dieses Kurses ersetzt den bisher verpflichtenden Leitfaden "Schule anders sehen" sowie die bisher verpflichtende Einführungsveranstaltung in Präsenz. 

Tutor und Coaching 

Im pädagogisch-didaktischen Praktikum kann zusätzlich eine Begleitung durch einen professionellen Tutor gebucht werden.

Außerdem wird eine Teilnahme am Coachingprogramm der LMU empfohlen.

Inklusives Intensivpraktikum

Seit dem Schuljahr 2013/14 geben wir Lehramtsstudierenden die Möglichkeit, im InKip (Inklusives Intensivpraktikum) für ein ganzes Schuljahr eine Förder- und Regelschullehrkraft einer Klasse mit inklusiven Fördermaßnahmen zu begleiten und zu unterstützen. Das Inkip fasst beide Teile des pädagogisch-didaktischen Praktikums sowie das zusätzliche studienbegleitende Praktikum (siehe unten) zusammen.
Die Zuweisung in eine inklusive Klasse an einer Praktikumsschule der Universität erfolgt durch das Praktikumsamt. Dafür ist eine Onlineanmeldung nötig. Alle weiteren Informationen zum InKip finden Sie hier.

Sonderpädagogisches Basispraktikum

Seit dem Schuljahr 2017/18 gibt es zudem die Möglichkeit, beide Teile des pädagogisch-didaktischen Praktikums zusammenhängend an einem sonderpädagoischen Förderzentrum abzuleisten ("SoBa" = Sonderpädagogisches Basispraktikum). Die Zuweisung in eine Klasse an einer Praktikumsschule der Universität erfolgt durch das Praktikumsamt. Dafür ist eine Onlineanmeldung nötig.

Dieses Angebot richtet sich vorrangig an Studierende mit den Fächern GB oder PIR.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Eine Ableistung von InKip UND SoBa ist nicht möglich.

ZSePra

Nach Maßgabe an vorhandenen Plätzen erhalten Studierende der LMU die Möglichkeit, im Rahmen des pädagogisch-didaktischen Praktikums eine Woche lang einen Lehramtsanwärter in seiner Einsatzschule und im Seminar zu begleiten ("ZSePra"). Näheres dazu erfahren Sie hier.

3. Zusätzliches studienbegleitendes Praktikum

Das zusätzliche studienbegleitende Praktikum wird in der Regel im vierten Semester an einer Grundschule (für Studierende mit Didaktik der GS) bzw. an einer Mittelschule abgeleistet. Als Fach können Sie bei Grundschuldidaktik „Didaktik der Grundschule“ oder eines Ihrer Drittelfächer wählen, bei Mittelschuldidaktik eines Ihrer Drittelfächer. Sie können die Fachauswahl auch offen lassen, indem Sie als Fach angeben „eines meiner Drittelfächer“. Das Praktikumsamt hat dann mehr Spielraum, gegebenenfalls Ihren Ortswunsch zu berücksichtigen.

Sofern Sie katholische oder evangelische Religion als Drittelfach gewählt haben und die Missio bzw. Vocatio anstreben, sollten Sie dieses Praktikum in Religion ableisten. Zu dem gewählten Fach muss ein Begleitseminar besucht werden. Organsiation und Ablauf regelt der jeweilige Lehrstuhl.
Beachten Sie bitte, dass das zusätzliche studienbegleitende Praktikum bereits am Ende des ersten Semester, jeweils im Februar / März, online angemeldet werden muss. Den genauen Praktikumszeitraum finden Sie im Terminplan unter Sommersemester.

4. Sonderpädagogisches Blockpraktikum

Das sonderpädagogische Blockpraktikum wird in der gewählten Förderrichtung absolviert. Es dauert vier Wochen und sollte nach dem dritten oder vierten Semester abgeleistet werden. Bei Ableistung des klassischen sonderpädagogischen Intensivpraktikums entfällt das sonderpädagogische Blockpraktikum.

Viele Schulen, an denen das sonderpädagogische Blockpraktikum absolviert werden kann, sind relativ weit entfernt (Straubing, Ingolstadt, Passau, ...), weil es in Universitätsnähe zu wenige Praktikumsplätze gibt. Bitte richten Sie sich darauf ein, sich in solchen Fällen für die Dauer des Praktikums im Praktikumsort einzuquartieren. Die Schulen können Ihnen bei der Quartiersuche evt. behilflich sein, manche Schulen können - sofern sie über ein Wohnheim verfügen - auch selbst Wohnmöglichkeiten günstig zur Verfügung stellen.

5.+6. Studienbegleitendes sonderpädagogisches Praktikum

Das studienbegleitende sonderpädagogische Praktikum wird nicht vor dem fünften Semester im gewählten Förderschwerpunkt abgeleistet. Das Praktikum erstreckt sich über zwei Semester, die Anmeldung gilt in der Regel für beide Teile. Wählen Sie bei der Anmeldung daher das Schuljahr (z.B. Sj 21 22) als gewünschten Zeitraum. In Ausnahmefällen kann auch nur ein Semester gewählt werden (wenn Sie z.B. einen Teil schon früher absolviert haben, wenn Sie den zweiten Teil auf Antrag blocken wollen, weil Sie ein Kind erwarten etc.).

Intensivpraktikum (ISO)

Das sonderpädagogische Blockpraktikum und die beiden Teile des studienbegleitenden sonderpädagogischen Praktikums können auch während eines ganzen Schuljahres bei einer Lehrkraft als Intensivpraktikum abgeleistet werden. Wählen Sie dazu bei der Anmeldung bitte "Intensivpraktikum"


Zweitfach als Blockpraktikum oder integriertes Intensivpraktikum

Alle Studierenden, die ab dem WS 2020/21 ihr Studium begonnen haben, müssen zusätzlich ein zweiwöchiges Blockpraktikum in der zweiten Fachrichtung ableisten (§ 102 Abs. 1 Nr. 1 LPO I)

Das sonderpädagogische Blockpraktikum in der zweiten Fachrichtung wird in der Regel im siebten oder achten Semester abgeleistet. Dieses Praktikum wird in einer Blockphase von zwei Wochen während der vorlesungsfreien Zeit absolviert und steht in Verbindung mit den didaktischen Lehrveranstaltungen in der gewählten sonderpädagogischen Fachrichtung (Moodle-Kurs).

Viele Schulen, an denen das sonderpädagogische Blockpraktikum absolviert werden kann, sind relativ weit entfernt (Straubing, Ingolstadt, Passau, ...), weil es in Universitätsnähe zu wenige Praktikumsplätze gibt.
Wählen Sie bei der Anmeldung die Abkürzung 'sobz' und den gewünschten Zeitraum (z.B. H23 oder F24). Dieses kann jedoch erstmals im Schuljahr 23 24 abgeleistet werden. 

Zu erbringende Nachweise:
Während des zweiwöchigen Blockpraktikums im Zweitfach sind 6 Analysebögen (3 Selbst- und 3 Fremdeinschätzungen) zu bearbeiten sowie 2 Unterrichtsversuche zu leisten.


Integriertes Intensivpraktikum ab dem Schuljahr 22 23 

Das Praktikum in der zweiten Fachrichtung kann auch im Rahmen eines integrierten Intensivpraktikums (Hauptfach) abgeleistet werden.
Dafür wird eine zusätzliche Blockwoche während des regulären Intensivpraktikums eingeschoben. Da im Intensivpraktikum in der Regel deutlich mehr als die erforderlichen 220 Stunden abgeleistet werden, erreichen so die Studierenden in den allermeisten Fällen die vorgesehene Mindeststundenanzahl von insgesamt 260 Stunden (reguläres Intensivpraktikum + 40 Stunden Zweitfachpraktikum).
Eine Weitermeldung als integriertes Intensivpraktikum ist dann möglich, wenn in der Klasse, in der das Intensivpraktikum (Hauptfach) abgeleistet wird, beide Förderrichtungen (Haupt- und Zweitfach) vertreten sind und dies von der Schule bestätigt wird. Den Lehrkräften liegt dazu ein Formular vor.
Angemeldet wird zunächst aber nur ein reguläres Intensivpraktikum - über die Möglichkeit der Weitermeldung zum inklusiven Intensivpraktikum entscheiden Praktikumslehrkraft und Schulleitung.

Bei der Ableistung als integriertes Intensivpraktikum sind folgende Kombinationen möglich:

1. Geistigbehindertenpädagogik (vertieft studiert) mit Sprachheilpädagogik oder Pädagogik bei Verhaltensstörungen (jeweils Qualifizierungsstudium)
2. Lernbehindertenpädagogik (vertieft studiert) mit Sprachheilpädagogik oder Pädagogik bei Verhaltensstörungen (jeweils Qualifizierungsstudium)
3. Sprachheilpädagogik (vertieft studiert) mit Geistigbehindertenpädagogik, Lernbehindertenpädagogik oder Pädagogik bei Verhaltensstörungen (jeweils Qualifizierungsstudium)
4. Pädagogik bei Verhaltensstörungen (vertieft studiert) mit Geistigbehindertenpädagogik, Lernbehindertenpädagogik oder Sprachheilpädagogik (jeweils Qualifizierungsstudium)
5. Gehörlosenpädagogik (vertieft studiert) mit Schwerhörigenpädagogik (Qualifizierungsstudium)
6. Schwerhörigenpädagogik (vertieft studiert) mit Gehörlosenpädagogik (Qualifizierungsstudium)

Ob eine dieser Kombinationen sich auch in der jeweiligen Klassensituation abbilden lässt, kann nur die Schule selbst entscheiden. Deshalb ist zur Ableistung des integrierten Intensivpraktikums die oben genannte Weitermeldung nötig.

Zu erbringende Nachweise:
Im Rahmen des integrierten Intensivpraktikums im Zweitfach sind 20-30 Unterrichtsversuche zu leisten sowie 36 Analysebögen aus den Handreichungen "Schulpraktika begleiten" zu bearbeiten (liegt in den Praktikumsschulen sowie in der Lehrbuchsammlung auf).
Wesentlich ist, dass auch die Kopfzeile sowie die Spalten "Kommentare" und "Mein persönliches Entwicklungsziel" bearbeitet wurden.
Zur Anerkennung müssen die 18 Selbst- und die 18 Fremdeinschätzungen nach dem jeweiligen Datum und Thema sortiert eingereicht werden. Deckblatt, Inhaltsverzeichnis und Eigenständigkeitserklärung für die Bogensammlung stehen unter Materialien bereit. Die Checkliste zur Arbeit mit den Reflexionsbögen können Sie downloaden.

Zur Anerkennung des Intensivpraktikums ist eine verpflichtende Teilnahme am LMU-Moodle Kurs „Vertiefungsmodul Intensivpraktikum“ notwendig


Für alle Praktika gilt:

  • Bei Praktikumsantritt ist ein ausreichender Masernschutz nachzuweisen.
  • Das Praktikum beginnt mit Beginn der Aufsichtspflicht in der Schule (um 07:45 Uhr) und umfasst in der Regel den ganzen Vormittagsunterricht der Praktikumslehrkraft. An jedem Praktikumstag muss eine Nachbesprechung mit der Praktikumslehrkraft außerhalb der Unterrichtszeit stattfinden (in Blockphasen mind. drei mal wöchentlich). Inclusive Nachbesprechung dauert das Praktikum mindestens 4, in der Regel aber nicht mehr als 6 Unterrichtsstunden.
  • Sie sollen an jedem Praktikumstag wenigstens einmal in der Lehrerrolle vor der Klasse aktiv werden. Dafür eignen sich kleine "didaktische Fingerübungen" wie z. B. Erteilen eines Arbeitsauftrages, Übungen und Spiele zur Wiederholung und Festigung, Lockerungs- oder Konzentrationsübungen, Erzählen einer Geschichte, Leiten eines Gesprächskreises, Begrüßungsritual etc. durchführen, .....
  • Für die Unterrichtsbeobachtungen und Unterrichtsanalyse sind die Materialien aus "Schulpraktika begleiten" zu verwenden. Die Publikation liegt in den allermeisten Praktikumsschulen auf und kann zudem in der Lehrbuchsammlung (Leopoldstr. 13) entliehen werden. Die Materialbox dazu kann im Praktikumsamt entliehen werden.
  • Studierende mit eigenen Kindern können bei der Vergabe von Praktikumsplätzen Wünsche äußern, die bevorzugt berücksichtigt werden. Bitte weisen Sie dazu im Praktikumsamt einmalig mit einem geeigneten Dokument (z. B. Geburtsurkunde) Ihre Elternschaft nach.

  • Wenn Sie Mitfahrgelegenheiten anbieten können, geben Sie das bitte an. Sie können von Ihren Mitfahrern 10 ct/km Benzingeld verlangen.
  • Bei der Online-Anmeldung können Sie Wünsche für die Zuteilung äußern, die das Praktikumsamt nach Möglichkeit berücksicht.  Sie können beispielsweise einen Wunschpartner, eine Wunschschule (aus der Liste der Praktikumsschulen oder einen Ortswunsch angeben (S- oder U-Bahnstation für den Münchner Innenraum oder Landkreis für den Außenraum). Bevorzugt berücksichtigt werden die Wünsche von Studierenden mit nachgewiesenen eigenen Kindern.
  • Wenn Sie ein zweites Praktikum anmelden möchten, müssen Sie sich nach der ersten Anmeldung erneut einloggen. Sie erhalten über jedes angemeldete Praktikum eine Bestätigung an die von Ihnen angegebene Emailadresse.
  • Wenn Sie alle Praktika abgeleistet haben, müssen Sie die Praktikumskarte zur abschließenden Prüfung im Praktikumsamt vorlegen. Ohne diese abschließende Prüfung können Sie sich nicht zum Staatsexamen anmelden. Bitte planen Sie ausreichend Zeit (ca. zwei Wochen) für das Schließen der Praktikumskarte ein.