Praktikumsamt des MZL für die Lehrämter an Grund-, Mittel- und Förderschulen
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Praktikumsinformationen Förderschule bis WS 19/20

Informationen für Studierende des Lehramts Förderschule, die ihr Studium bis zum WS 19/20 aufgenommen haben

  • Das Betriebspraktikum müssen Sie eigenständig organisieren. Auskünfte hierzu erteilt das Praktikumsamt
  • Das Orientierungspraktikum soll vor Aufnahme des Studiums abgeleistet werden. Es dauert 4 Wochen und ist an zwei verschiedenen Förderschulen (zwei unterschiedliche Förderschulformen einschließlich mobiler sonderpädagogischer Hilfe und schulvorbereitender Einrichtung) jeweils im Umfang von je zwei Wochen abzuleisten. Es ist darauf zu achten, dass die Förderrichtung aus der Praktikumsbestätigung ersichtlich ist (z. B. Schulstempel, Briefkopf der Schule etc.). Vor Ableistung des pädagogisch-didaktischen Praktikums müssen Sie Ihr Orientierungspraktikum im Praktikumsamt nachweisen. Aus dem Nachweis muss zweifelsfrei hervorgehen, dass Sie in zwei unterschiedlichen Förderschwerpunkten gearbeitet haben. Wenn ein Teil des Orientierungspraktikums in einem sonderpädagogischen Förderzentrum (mit den Förderrichtungen Lernbehinderung, Erziehungshilfe und Sprachheilpädagogik) abgeleistet wird, darf der zweite Teil nicht ebenfalls in einem sonderpädagogischen Förderzentrum abgeleistet werden. Anträge zur Anerkennung von freiwilligen Praktika in Schulen (FSJ, Zivildienst, etc.) richten Sie bitte an das Praktikumsamt. Es können nur Tätigkeiten in schulischen Einrichtungen mit einem konkret bezeichneten Förderschwerpunkt anerkannt werden. Nicht anerkannt werden z. B. Tätigkeiten in Altenheimen, Fahrdienste etc. Solche Tätigkeiten können aber auf das Betriebspraktikum angerechnet werden.
  • Das pädagogisch-didaktische Praktikum wird als erstes Praktikum während des Studiums abgeleistet. Um zum pädagogisch-didaktischen Praktikum zugelassen zu werden, müssen Sie zuvor im Praktikumsamt die vollständige Ableistung des Orientierungspraktikums nachweisen. Das pädagogisch-didaktische Praktikum besteht aus zwei Teilen. Beide werden von den Studierenden selbst organisiert. Der erste Teil wird in der vorlesungsfreien Zeit nach dem ersten oder zweiten Semester abgeleistet, der zweite Teil in der vorlesungsfreien Zeit nach dem zweiten oder dritten Semester. Die genauen Praktikumszeiträume entnehmen Sie bitte dem Terminplan. Holen Sie dazu bitte während der im Terminplan des Praktikumsamtes angegebenen Frist (ca. sechs Schulwochen vor Praktikumsbeginn) einen Laufzettel im Praktikumsamt. Zum pädagogisch-didaktischen Praktikum ist einmalig eine verpflichtende Einführungsveranstaltung (i.d.R. vor dem ersten Teil) zu besuchen. Die Termine finden Sie im Praktikumszeitraum Herbst oder Frühjahr unter Pädagogisch-didaktisches Praktikum (FÖ) im Terminplan.

    • Der erste Teil (vier Wochen) wird in einer öffentlichen oder staatlich anerkannten privaten Förderschule abgeleistet, wobei die Schule und die Förderrichtung von den Studierenden selbst gewählt werden kann. Wenden Sie sich bitte direkt an eine Förderschule Ihrer Wahl (einschließlich schulvorbereitende Einrichtungen, berufliche Schulen und Realschulen zur sonderpädagogischen Förderung). Im Fach Geistigbehindertenpädagogik gilt: Falls Sie vorhaben, ein Intensivpraktikum abzuleisten, muss das pädagogisch-didaktische Praktikum Teil 1 oder ein Teil des Orientierungspraktikums in einer GB-Schule abgeleistet werden.

    • Der zweite Teil (vier Wochen) wird an einer öffentlichen oder staatlich anerkannten privaten Grund- oder Mittelschule abgeleistet, an der Kooperationsmaßnahmen für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf durchgeführt werden. Wenden Sie sich an eine solche Grund- oder Mittelschule (einschließlich vorschulischer Bildungseinrichtungen). Eine Liste solcher Schulen finden Sie auf unserer Homepage unter Schulen. Lassen Sie sich bitte vom zuständigen Schulamt dieser Schule oder von der Schulleitung zuweisen. Bitte fragen Sie nicht bei der kooperierenden Förderschule, sondern ausschließlich bei der Grund- bzw. Mittelschule an!
      Bei beiden Teilen des pädagogisch-didaktikschen Praktikums müssen Sie darauf achten, dass der Lehrer, dem Sie zugeteilt werden, kein Praktikumslehrer ist. Für den zweiten Teil gilt: Der Grund- bzw. Mittelschullehrer darf keine Praktikumslehrkraft sein, die kooperierende Förderschullehrkraft schon. Wenn die Zuweisung in den Laufzettel eingetragen ist, kommen Sie bitte bis Ende der Laufzettelfrist damit ins Praktikumsamt, wo die Einweisung unsererseits bestätigt wird.
      Auf der Praktikumskarte muss (neben den Unterschriften der Lehrer und Schulleiter) nach dem zweiten Teil ein Vertreter des Lehrstuhls Schulpädagogik unterschreiben. Damit wird die ordnungsgemäße Bearbeitung des Praktikumsleitfadens ("Schule anders sehen") bestätigt (ab WS 22 23: Die erfolgreiche Bearbeitung des vhb-Kurses "Einführung zum pädagogisch-didaktischen Praktikums - Brücken bauen vom Hörsaal in die Klasse"). Die Ausarbeitung kann sich auf einen der beiden Praktikumsteile oder aber auch auf beide Teile beziehen. Nach Abschluss jedes Teiles kommen Sie bitte mit Laufzettel und Praktikumskarte ins Praktikumsamt, um das Praktikum bestätigen zu lassen. Achten Sie bitte darauf, dass alle geforderten Unterschriften und Stempel auf der Praktikumskarte eingetragen sind.

  • Zum pädagogisch-didaktischen Praktikum wird eine Einführungsveranstaltung angeboten. Der Besuch dieser Veranstaltung ist verpflichtend. Näheres dazu finden Sie unter Termine.

  • Die Bearbeitung von Analysebögen aus den Handreichungen "Schulpraktika begleiten" ist wie bei allen Schulpraktika obligatorisch. Die Handreichungen können in der Bibliothek in der Leopoldstraße 13 entliehen werden, die Materialbox dazu im Praktikumsamt. Die Analysebögen operationalisieren jeweils ein Qualitätsmerkmal von Unterricht. Sinnvollerweise sollte ein zur Stunde passender Bogen schon bei der Unterrichtsplanung ausgewählt und berücksichtigt werden. Zu jeder gehaltenen Unterrichtsstunde soll ein Bogen als Selbstreflexion sowie der gleiche Bogen als Fremdreflexion durch die betreuende Lehrkraft bearbeitet werden. Insgesamt sollten in beiden Teilen dieses Praktikums ca. 20 Bögen bearbeitet werden.

  • Zudem soll während des Praktikums einer der folgenden Kurse belegt werden:

    Schulpädagogik:

                   - Unterricht sehen, analysieren, gestalten
                   - Klassenführung
                   - Einführungsvorlesung und Praxisseminar (sofern nicht schon zuvor besucht)
                   - Virtuelles Seminar Erziehung in der Schule (Online),
                   - Virtuelles Seminar Inklusion - Zukunftsaufgabe für Schule und Schulsystem

      LMU Teacher Coaching & Training

                    - Klassenführung – Prävention von Unterrichtsstörungen
                    - Lehrerpersönlichkeit: "...Für den Lehrerberuf bestens geeignet"
                    - Souverän im Klassenzimmer
                    - Weitere Angebote auf den Seiten des MZL.

  • Im pädagogisch-didaktischen Praktikum kann zusätzlich eine Begleitung durch einen professionellen Tutor gebucht werden. Außerdem wird eine Teilnahme am Coachingprogramm der LMU empfohlen.

 

    • Seit dem Schuljahr 2013/14 geben wir Lehramtsstudierenden die Möglichkeit, im InKip (Inklusives Intensivpraktikum) für ein ganzes Schuljahr eine Förder- und Regelschullehrkraft einer Klasse mit inklusiven Fördermaßnahmen zu begleiten und zu unterstützen. Das Inkip fasst beide Teile des pädagogisch-didaktischen Praktikums sowie das zusätzliche studienbegleitende Praktikum (unter 5.) zusammen. Die Zuweisung in eine inklusive Klasse an einer Praktikumsschule der Universität erfolgt durch das Praktikumsamt. Alle weiteren Informationen zum InKip finden Sie hier.
    • Ab dem Schuljahr 2017 / 18 gibt es zudem die Möglichkeit, beide Teile des pädagogisch-didaktischen Praktikums zusammenhängend an einem sonderpädagoischen Förderzentrum abzuleisten ("SoBa" = Sonderpädagogisches Basispraktikum). Dafür ist eine Onlineanmeldung nötig. Weitere Informationen finden Sie hier. Eine Ableistung von InKip UND SoBa ist nicht möglich.
    • Nach Maßgabe an vorhandenen Plätzen erhalten Studierende der LMU die Möglichkeit, im Rahmen des pädagogisch-didaktischen Praktikums eine Woche lang einen Lehramtsanwärter in seiner Einsatzschule und im Seminar zu begleiten ("ZSePra"). Näheres dazu erfahren Sie unter Aktuelles.
  1. Das sonderpädagogische Blockpraktikum wird in der gewählten Förderrichtung absolviert. Es kann als zweites oder drittes Praktikum abgeleistet werden. Im Unterrichtsfach dauert es vier Wochen, im Erweiterungsfach zwei. Es sollte nach dem dritten oder vierten Semester abgeleistet werden, im Erweiterungsfach nach dem fünften oder sechsten Semester. Bei Ableistung des klassischen sonderpädagogischen Intensivpraktikums entfällt das sonderpädagogische Blockpraktikum.
    Viele Schulen, an denen das sonderpädagogische Blockpraktikum absolviert werden kann, sind relativ weit entfernt (Straubing, Ingolstadt, Würzburg, ...), weil es in Universitätsnähe zu wenige Praktikumsplätze gibt. Bitte richten Sie sich darauf ein, sich in solchen Fällen für die Dauer des Praktikums im Praktikumsort einzuquartieren. Die Schulen können Ihnen bei der Quartiersuche evt. behilflich sein, manche Schulen können - sofern sie über ein Wohnheim verfügen - auch selbst Wohnmöglichkeiten günstig zur Verfügung stellen.
  2. Das zusätzliche studienbegleitende Praktikum wird in der Regel im vierten Semester an einer Grundschule (für Studierende mit Didaktik der GS) bzw. an einer Mittelschule abgeleistet. Als Fach können Sie bei Grundschuldidaktik  „Didaktik der Grundschule“ oder eines Ihrer Drittelfächer wählen, bei Mittelschuldidaktik eines Ihrer Drittelfächer. Sie können die Fachauswahl auch offen lassen, indem Sie als Fach angeben „eines meiner Drittelfächer“. Das Praktikumsamt hat dann mehr Spielraum, gegebenenfalls Ihren Ortswunsch zu berücksichtigen. Sofern Sie katholische oder evangelische Religion als Drittelfach gewählt haben und die Missio bzw. Vocatio anstreben, sollten Sie dieses Praktikum in Religion ableisten. Zu dem gewählten Fach muss ein Begleitseminar besucht werden. Organsiation und Ablauf regelt der jeweilige Lehrstuhl. Beachten Sie bitte, dass das zusätzliche studienbegleitende Praktikum bereits am Ende des ersten Semester, jeweils im Februar / März, online angemeldet werden muss. Den genauen Praktikumszeitraum finden Sie im Terminplan unter Sommersemester.

  3. Das studienbegleitende sonderpädagogische Praktikum wird nicht vor dem fünften Semester im gewählten Förderschwerpunkt abgeleistet. Im Erweiterungsfach wird dieses Praktikum in der Regel im siebten und achten Semester abgeleistet. Das Praktikum erstreckt sich über zwei Semester, die Anmeldung gilt in der Regel für beide Teile. Wählen Sie bei der Anmeldung daher das Schuljahr (z. B. Sj 20 21) als gewünschten Zeitraum. In Ausnahmefällen kann auch nur ein Semester gewählt werden (wenn Sie z.B. einen Teil schon früher absolviert haben, wenn Sie den zweiten Teil auf Antrag blocken wollen, weil Sie ein Kind erwarten etc.). Studierende mit den Förderrichtungen Schwerhörigen- oder Gehörlosenpädagogik müssen sich für Winter- und Sommersemester gesondert anmelden, da aus fachlichen Gründen die beiden Praktikumsteile nicht bei der gleichen Lehrkraft absolviert werden dürfen. Die Anmeldung dazu erfolgt ebenfalls online am Ende des dritten Semesters im Februar / März für das darauffolgende Schuljahr. Die genauen Praktikumszeiträume finden Sie im Terminplan unter Winter- bzw. Sommersemester.

Das sonderpädagogische Blockpraktikum und die beiden Teile des studienbegleitenden sonderpädagogischen Praktikums können auf Wunsch auch während eines Schuljahres bei einer Lehrkraft abgeleistet werden. Wählen Sie dazu bei der Anmeldung bitte "Intensivpraktikum". Diese Form ist in den Förderrichtungen Gehörlosen- und Schwerhörigenpädagogik derzeit nicht möglich.

Im Erweiterungsfach Didaktik des Deutschen als Zweitsprache (DaZ)  muss zusätzlich zu den genannten Praktika noch entweder ein fachdidaktisches Blockpraktikum (4 Wochen) oder ein zusätzliches studienbegleitendes Praktikum (während des Semesters) abgeleistet werden.

Für alle Praktika gilt:

  • Bei Praktikumsantritt ist ein ausreichender Masernschutz nachzuweisen.
  • Das Praktikum beginnt mit Beginn der Aufsichtspflicht in der Schule (um 07:45 Uhr) und umfasst in der Regel den ganzen Vormittagsunterricht der Praktikumslehrkraft. An jedem Praktikumstag muss eine Nachbesprechung mit der Praktikumslehrkraft außerhalb der Unterrichtszeit stattfinden (in Blockphasen mind. drei mal wöchentlich). Inclusive Nachbesprechung dauert das Praktikum mindestens 4, in der Regel aber nicht mehr als 6 Unterrichtsstunden.
  • Sie sollen an jedem Praktikumstag wenigstens einmal in der Lehrerrolle vor der Klasse aktiv werden. Dafür eignen sich kleine "didaktische Fingerübungen" wie z. B. Erteilen eines Arbeitsauftrages, Übungen und Spiele zur Wiederholung und Festigung, Lockerungs- oder Konzentrationsübungen, Erzählen einer Geschichte, Leiten eines Gesprächskreises, Begrüßungsritual etc. durchführen, .....
  • Für die Unterrichtsbeobachtungen und Unterrichtsanalyse sind die Materialien aus "Schulpraktika begleiten" zu verwenden. Die Publikation liegt in den allermeisten Praktikumsschulen auf und kann zudem in der Lehrbuchsammlung (Leopoldstr. 13) entliehen werden. Die Materialbox dazu kann im Praktikumsamt entliehen werden.
  • Studierende mit eigenen Kindern können bei der Vergabe von Praktikumsplätzen Wünsche äußern, die bevorzugt berücksichtigt werden. Bitte weisen Sie dazu im Praktikumsamt einmalig mit einem geeigneten Dokument (z. B. Geburtsurkunde) Ihre Elternschaft nach.

  • Wenn Sie Mitfahrgelegenheiten anbieten können, geben Sie das bitte an. Sie können von Ihren Mitfahrern 10 ct/km Benzingeld verlangen.
  • Bei der Online-Anmeldung können Sie Wünsche für die Zuteilung äußern, die das Praktikumsamt nach Möglichkeit berücksicht.  Sie können beispielsweise einen Wunschpartner, eine Wunschschule (aus der Liste der Praktikumsschulen oder einen Ortswunsch angeben (S- oder U-Bahnstation für den Münchner Innenraum oder Landkreis für den Außenraum). Bevorzugt berücksichtigt werden die Wünsche von Studierenden mit nachgewiesenen eigenen Kindern.
  • Wenn Sie ein zweites Praktikum anmelden möchten, müssen Sie sich nach der ersten Anmeldung erneut einloggen. Sie erhalten über jedes angemeldete Praktikum eine Bestätigung an die von Ihnen angegebene Emailadresse.
  • Wenn Sie alle Praktika abgeleistet haben, müssen Sie die Praktikumskarte zur abschließenden Prüfung im Praktikumsamt vorlegen. Ohne diese abschließende Prüfung können Sie sich nicht zum Staatsexamen anmelden. Bitte planen Sie ausreichend Zeit (ca. zwei Wochen) für diese Prüfung ein.