Praktikumsamt des MZL für die Lehrämter an Grund-, Mittel- und Förderschulen
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Praktikumsinformationen Grund- und Mittelschule

1. Das Betriebspraktikum müssen Sie eigenständig organisieren.

2. Das Orientierungspraktikum für Grund- bzw. Mittelschule dauert 3 - 4 Wochen und dient dem Kennenlernen der Schulart, für die die Lehramtsbefähigung angestrebt wird, aus der Sicht des Lehrers und der ersten Überprüfung der Eignung und Neigung für den angestrebten Beruf. Es wird vom Studienanwärter selbst organisiert.

Das Orientierungspraktikum ist nach dem Abitur, in der Regel vor Beginn des Studiums zu absolvieren. Abiturienten können das Praktikum bereits beginnen, nachdem sie die letzte Abitureinzelprüfung abgelegt haben. Es ist in Blockphasen abzuleisten (jeweils 5 Tage pro Woche). Die einzelnen Wochen können aber zeitlich voneinander getrennt sein. Das Orientierungspraktikum sollte daher spätestens in den Semesterferien nach dem ersten Semester abgeleistet werden.

Die Studierenden legen die Bescheinigung über das vollständig absolvierte Orientierungspraktikum bis spätestens Ende April im Praktikumsamt vor. Ohne diesen Nachweis kann das pädagogisch-didaktische Praktikum nicht angetreten werden!

Das Orientierungspraktikum ist im Umfang von mindestens einer Woche (=Kernwoche) an einer öffentlichen oder staatlich anerkannten privaten Schule derjenigen Schulart zu absolvieren, für die die Lehramtsbefähigung angestrebt wird.
Für den verbleibenden Teil (von zwei bis drei Wochen) gilt:

  • für Studierende ab dem WS 21 22: mindestens eine Woche muss an einer anderen Schulart abgeleistet werden, ev. auch an einer staatlich genehmigten Ersatzschule. Bei Lehramt Grundschule ist auch eine vorschulische Einrichtung möglich. Wenn aus dem Stempel nicht ersichtlich ist, dass der Einsatz in einer Kindergartengruppe erfolgt ist, muss dies auf dem Formular handschriftlich bestätigt werden.
  • für Studierende ab dem SoSe 23: mindestens eine Woche muss an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Mittelschule oder einem Förderzentrum abgeleistet werden.
    Tätigkeiten in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie in vom Praktikumsamt unterstützten Projekten der LMU können auf Antrag auf das Orientierungspraktikum angerechnet werden. (bei Lehramt Grundschule mit maximal einer Woche, bei Lehramt Mittel- oder Förderschule mit maximal zwei Wochen).
    Bei Lehramt Grundschule kann die dritte Woche auch in einer vorschulischen Einrichtung absolviert werden (Wenn aus dem Stempel nicht ersichtlich ist, dass der Einsatz in einer Kindergartengruppe erfolgt ist, muss dies auf dem Formular handschriftlich bestätigt werden). 

 Empfohlene Kombinationen:

  • GS: eine Woche GS, eine Woche sonderpädagogisches Förderzentrum oder MS, eine Woche vorschulische Einrichtung, RS oder GY
  • MS: eine Woche MS, eine Woche sonderpädagogisches Förderzentrum, eine Woche GS, RS oder GY


Alle weiteren Praktika (3., 4. und 5.) werden ausschließlich vom Praktikumsamt vermittelt.


3. Das pädagogisch-didaktische Schulpraktikum wird in der Regel im dritten Semester abgeleistet. Es umfasst 150 bis 160 Unterrichtsstunden bei einer Praktikumslehrkraft und setzt sich zusammen aus einer Blockphase im Herbst, einer studienbegleitenden Phase im Wintersemester und einer abschließenden Blockphase im Frühjahr. Das pädagogisch-didaktische Praktikum ist an das Schuljahr gebunden und kann daher nur im Herbst begonnen werden. Um zum pädagogisch-didaktischen Schulpraktikum zugelassen zu werden, müssen Sie zuvor im Praktikumsamt das Orientierungspraktikum nachweisen. Kommen Sie dazu bitte während der Öffnungszeiten ins Praktikumsamt und legen Sie den Nachweis im Original bis spätestens Ende April vor, wenn Sie das Praktikum im Herbst desselben Jahres antreten möchten.
Der bisher verpflichtende Leitfaden "Schule anders sehen" wird ab dem Studienjahr 2022 / 23 durch den vhb-Kurs "Einführung zum pädagogisch-didaktischen Praktikum. Brücken bauen vom Hörsaal in die Klasse" ersetzt. Bitte bearbeiten Sie den Online-Kurs, nicht den Leitfaden! Zudem entfällt die bisher verpflichtende Einführungsveranstaltung in Präsenz. 

Bitte holen Sie vor Antritt des Praktikums Ihre Praktikumskarte im Praktikumsamt ab. Darin werden alle Praktika eingetragen und mit Unterschrift und Stempel von Praktikumslehrkraft und Vertretern der Universität (Fachdidaktiker) bestätigt. Für das pädagogisch-didaktische Schulpraktikum werden seitens des Praktikumsamtes 6 ECTS-Punkte in die Praktikumskarte eingetragen. Dazu müssen auf der Praktikumskarte zwei Unterschriften nachgewiesen werden: Neben der Unterschrift der Praktikumslehrkraft eine weitere Unterschrift mit Stempel des Hochschullehrers (Lehrstuhl Schulpädagogik); diese bezieht sich auf die Schlussreflexion des vhb-Kurses "Einführung zum pädagogisch-didaktischen Praktikum" sowie die Analysebögen. Im pädagogisch-didaktischen Schulpraktikum sind mindestens vier Lehrversuche durchzuführen und zu dokumentieren.

Die Anmeldung zum pädagogisch-didaktischen Praktikum erfolgt online im Februar / März jeden Jahres für den darauf folgenden Herbst (also z. B. im Februar 2019 für das WS 2019 / 20).  In dem Schuljahr, in dem das pädagogisch-didaktische Praktikum abgeleistet wird, kann kein weiteres Praktikum absolviert werden. Ausnahme: Intensivpraktikum (siehe unten).

Zum pädagogisch-didaktischen Praktikum ist ein online-Kurs über die Virtuelle Hochschule Bayern (vhb) zu besuchen. Näheres dazu finden Sie unter Termine.

Die Bearbeitung von Analysebögen aus den Handreichungen "Schulpraktika begleiten" ist wie bei allen Schulpraktika obligatorisch. Die Handreichungen liegen i.d.R. in der Praktikumsschule auf oder können in der Bibliothek in der Leopoldstraße 13 entliehen werden, die Materialbox dazu im Praktikumsamt. Die Analysebögen operationalisieren jeweils ein Qualitätsmerkmal von Unterricht. Sinnvollerweise sollte ein zur Stunde passender Bogen schon bei der Unterrichtsplanung ausgewählt und berücksichtigt werden. Zu jeder gehaltenen Unterrichtsstunde soll ein Bogen als Selbstreflexion sowie der gleiche Bogen als Fremdreflexion durch die betreuende Lehrkraft bearbeitet werden. Insgesamt sollten ca. 20 Bögen ausgefüllt werden.

Hier können Sie sich die Checkliste zur Arbeit mit den Reflexionsbögen downloaden. 

Zudem kann im pädagogisch-didaktischen Praktikum eine Begleitung durch einen professionellen Tutor gebucht werden. Außerdem wird eine Teilnahme am Teacher Coaching & Training der LMU empfohlen.

Nach Maßgabe an vorhandenen Plätzen erhalten Studierende der LMU die Möglichkeit, im Rahmen des pädagogisch-didaktischen Praktikums eine Woche lang einen Lehramtsanwärter (Referendar) in seiner Einsatzschule und im Seminar zu begleiten ("ZSePra"). Näheres dazu erfahren Sie unter Aktuelles.

Das pädagogisch-didaktische Praktikum kann auf gemeinsamen Wunsch von Studierenden und Praktikumslehrer mit einem studienbegleitenden Praktikum im nachfolgenden Sommersemester kombiniert werden ("Intensivpraktikum"). Dazu schickt die Praktikumslehrkraft das dafür vorgesehene Formblatt bis spätestens bis zum Ende der Vorlesungszeit im Wintersemester an das Praktikumsamt. Es muss darin angegeben werden, auf welches Fach (Unterrichtsfach, Drittelfach oder – für GS – Didaktik der Grundschule) sich das studienbegleitende Praktikum im Sommersemester beziehen soll.

Wer sich für das "Intensivpraktikum" oder das "InKip" interessiert, meldet sich nur für das pädagogisch-didaktische Praktikum an - bitte kein weiteres studienbegleitendes Praktikum im Sommersemester anmelden! Geben Sie jedoch unbedingt unter "Wünsche" an, dass Sie vorhaben, das Praktikum zum Intensivpraktikum zu verlängern (Wunsch: "Intensivpraktikum" oder "InKip"). Die Entscheidung, ob das pädagogisch-didaktische Praktikum zu einem Intensivpraktikum verlängert wird, kann nur gemeinsam mit der Lehrkraft bis spätestens Ende November des Praktikumszeitraumes getroffen werden. Es ist jedoch sinnvoll, bereits zu Praktikumsbeginn gegenüber der Praktikumslehrkraft das Interesse an einem "Intensivpraktikum" bzw. "InKip" zu äußern. Näheres dazu finden Sie auf der Informationsseite zum Intensivpraktikum.

 

4. Das studienbegleitende fachdidaktische Praktikum ist im Unterrichtsfach abzuleisten. Es wird in der Regel im fünften Semester abgeleistet, da für das fünfte Semester in der Regel Überschneidungsfreiheit gewährleistet werden kann  (Ausnahme: Im Intensivpraktikum kann es unmittelbar nach dem pädagogisch-didaktischen Praktikum abgeleistet werden). Sie müssen ein Begleitseminar zum Praktikum im Unterrichtsfach belegen. Es sind mindestens drei Lehrversuche durchzuführen. 

 

5. Das zusätzliche studienbegleitende Praktikum wird in der Regel als letztes Praktikum abgelegt. Es kann auch nach vorgezogener EWS-Prüfung abgeleistet werden.  Es bezieht sich im Lehramt HS auf ein „Drittelfach“, im Lehramt GS kann es auch in „Didaktik der Grundschule“ gewählt werden.  Es sind mindestens drei Lehrversuche durchzuführen. Eine Begleitveranstaltung ist verpflichtend zu besuchen. Sie können bei der Praktikumsanmeldung die Fachauswahl auch offen lassen, indem Sie als Fach angeben "eines meiner Drittelfächer". Das Praktikumsamt hat dann mehr Spielraum, gegebenenfalls Ihren Ortswunsch zu berücksichtigen. Sofern Sie katholische oder evangelische Religion als "Drittelfach" gewählt haben und die Missio bzw. Vocatio anstreben, sollte das zusätzliche studienbegleitende Praktikum in Religion abgeleistet werden. Das zusätzliche studienbegleitende Praktikum kann mit dem pädagogisch-didaktischen Praktikum zusammen zum Intensivpraktikum kombiniert werden. In diesem Fall ist das studienbegleitende fachdidaktische Praktikum (Nr. 4) im Unterrichtsfach erst danach abzuleisten.

Bei Vorliegen wichtiger Gründe kann die Reihenfolge der Praktika 4. und 5. getauscht werden. Dazu ist ein formloser Antrag an das Praktikumsamt zu richten, in dem der Grund für den Tausch (z.B. Auslandssemester, Überbelegung von Begleitkursen im Sommersemester, ...) dargelegt wird.

Im Erweiterungsfach Didaktik des Deutschen als Zweitsprache (DaZ) muss zusätzlich zu den genannten Praktika noch entweder ein fachdidaktisches Blockpraktikum (4 Wochen) oder ein zusätzliches studienbegleitendes Praktikum (während des Semesters) abgeleistet werden. Sofern DaZ als Hauptfach oder Drittelfach studiert wird, kann es als Bezugsfach der Praktika 3 - 5 (siehe oben) gewählt werden.

Für alle Praktika gilt:

  • Bei Praktikumsantritt ist ein ausreichender Masernschutz nachzuweisen.
  • Das Praktikum beginnt mit der Aufsichtspflicht in der Schule (in der Regel um 07:45 Uhr) und umfasst in der Regel den ganzen Vormittagsunterricht der Praktikumslehrkraft. An jedem Praktikumstag muss eine Nachbesprechung mit der Praktikumslehrkraft außerhalb der Unterrichtszeit stattfinden (in den Blockphasen mind. drei mal pro Woche). Inclusive Nachbesprechung dauert das Praktikum mindestens 4, in der Regel aber nicht mehr als 6 Unterrichtsstunden.
  • Sie sollen an jedem Praktikumstag wenigstens einmal in der Lehrerrolle vor der Klasse aktiv werden. Dafür eignen sich kleine "didaktische Fingerübungen" wie z. B. Erteilen eines Arbeitsauftrages, Übungen und Spiele zur Wiederholung und Festigung, Lockerungs- oder Konzentrationsübungen, Erzählen einer Geschichte, Leiten eines Gesprächskreises, Begrüßungsritual etc. durchführen, .....
  • Für die Unterrichtsbeobachtungen und Unterrichtsanalyse sind die Materialien aus "Schulpraktika begleiten" zu verwenden. Die Publikation liegt in den allermeisten Praktikumsschulen auf und kann zudem in der Lehrbuchsammlung (Leopoldstr. 13) entliehen werden. Die Materialbox mit den Beobachtungsaufträgen kann im Praktikumsamt entliehen werden.
  • Es können nicht zwei fachdidaktische Praktika im gleichen Fach absolviert werden, jedes fachdidaktische Praktikum muss sich auf ein anderes Fach beziehen.
  • Studierende mit eigenen Kindern können bei der Vergabe von Praktikumsplätzen Wünsche äußern, die bevorzugt berücksichtigt werden. Bitte weisen Sie dazu im Praktikumsamt einmalig mit geeigneten Dokumenten (z. B. Personalausweis sowie Geburtsurkunde des Kindes) Ihre Elternschaft nach.
  • Sie werden bei der Anmeldung gefragt, ob Sie am Tauschverfahren teilnehmen. Wenn Sie mit „ja“ antworten, haben Sie die Möglichkeit, innerhalb von zwei Wochen (beginnend spätestens vier Wochen vor Praktikumsbeginn) mit anderen Studierenden, die das gleiche Praktikum im gleichen Fach angemeldet haben, die Praktikumsplätze zu tauschen. Dazu müssen Sie gemeinsam ins Praktikumsamt kommen (Ausweis mitbringen). Sie erklären sich gleichzeitig damit einverstanden, dass Ihr Name und Ihre Telefonnummer temporär auf der Tauschliste (liegt nur im Praktikumsamt aus!) angeführt werden.
  • Wünsche: Berücksichtigt werden können i. d. R. Wünsche, mit wem Sie zusammen ins Praktikum möchten. Dazu müssen beide Wunschpartner einander wählen. Wenn Sie die Fachauswahl offen lassen (möglich bei fachdidaktischen Blockpraktikum und zusätzlichem studienbegleitenden Praktikum), ist die Berücksichtigung eines Ortswunsches leichter möglich. Ortswünsche können jedoch nur bei präzisen Angabe (z. B. gewünschte Schule(n), gewünschte öffentliche Verkehrsmittel) berücksichtigt werden.
  • Wenn Sie ein zweites Praktikum anmelden möchten (Achtung: maximal 2 Praktika pro Schuljahr möglich!), müssen Sie sich nach der ersten Anmeldung erneut einloggen. Zum pädagogisch-didaktischen Praktikum dürfen Sie kein weiters Praktikum anmelden. Falls Sie das Praktikum zu einen Intensivpraktikum verlängern möchten, erfolgt dies über eine Meldung des Praktikumslehrers, nicht über eine Anmeldung!
  • Allen Angaben von Semestern, in denen bestimmte Praktika abgeleistet werden müssen oder sollen, liegt ein optimaler Studienplan zugrunde, der ein Studium in der Mindeststudienzeit ermöglicht. Die Praktika können generell auch zu einem späteren als dem angegebenen Zeitpunkt abgeleistet werden. Dann ist jedoch mit einer Studienzeitverlängerung oder mit Veranstaltungsüberschneidungen zu rechnen.
  • Wenn Sie alle Praktika abgeleistet haben, muss die Praktikumskarte zur abschließenden Prüfung im Praktikumsamt vorgelegt werden. Ohne diese abschließende Prüfung können Sie sich nicht zum Staatsexamen anmelden! Bitte planen Sie dafür ausreichend Zeit (ca. zwei Wochen) ein.